Das Bezirksgericht Bülach ZH hat einen Mann wegen versuchter sexueller Nötigung und Freiheitsberaubung verurteilt. Die Strafen: Gefängnis und Landesverweis.
Wald von Bülach
In diesem Wald in Bülach ZH setzte der Mann sein Opfer aus. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einem gemeinsamen Casinoabend drängte ein Kurde eine Frau zum Sex.
  • Weil sie sich weigerte, wurde sie mitten in der Nacht im Bülacher Wald ausgesetzt.
  • Seine Strafe: 40-monatige Haft und 7 Jahre Landesverweis.
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Vor fast drei Jahren lernt eine Frau einen Familienvater aus Syrien in einem Liechtensteiner Casino kennen. Nach einem gemeinsamen Abend mit Getränken und Spielen fährt er sie nach Hause.

Dort angekommen teilt sie ihm mit, dass er nicht mit hineinkommen dürfe. Danach fährt er wieder los, bevor die Frau Zeit hat, aus dem Auto zu steigen.

Sie habe den 39-Jährigen angefleht, sie gehen zu lassen. Aber er habe während der nächtlichen Fahrt immer wieder Sex verlangt, wie der «Tagesanzeiger» schreibt. Im Wald bei Bülach habe er schliesslich angehalten und seinen Hosengurt geöffnet.

Als die Frau anfing zu weinen, schubste er sie aus dem Fahrzeug. Vor dem Rauswurf hatte er ihr das Handy geklaut.

Beschuldigter habe Frau zur Arbeit gefahren

Der Angeklagte erzählte vor dem Bezirksgericht eine ganz andere Geschichte. Er habe der Frau im Casino 600 Franken ausgeliehen, da sie ihr Geld bei der Arbeit liegen gelassen hatte. Nach Verlassen des Casinos habe er sie in einem Industriegebiet bei Bülach aussteigen lassen, damit sie den Betrag holen konnte. Danach sei sie nicht mehr zurückgekommen.

Dem bereits Vorbestraften wurde zudem vorgeworfen, im Langstrassenquartier einem Mann mit einer kaputten Bierflasche gedroht und ihn verletzt zu haben. Da er stark betrunken gewesen sei, könne er sich an den Vorfall nicht erinnern.

Im November 2021 erwischte ihn die Polizei laut «Tagesanzeiger» alkoholisiert am Steuer. Diesen Vorfall gab er vor Gericht zu.

Gericht stützt sich auf GPS-Daten

Das Bezirksgericht Bülach verurteilte den Flüchtling wegen versuchter sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Sachentziehung, Drohung und Fahrens in fahrunfähigem Zustand.

Bezirksgericht Bülach
Das Bezirksgericht in Bülach (ZH). - Nau.ch / Miriam Danielsson

Laut dem Richter wird die Version des Opfers durch GPS-Daten gestützt. Daher entschied das Gericht, dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 40 Monaten aufzuerlegen und ihn ausserdem des Landes zu verweisen.

Wegen seiner Familie, die in der Schweiz lebt, wurde die Ausweisung auf sieben Jahre beschränkt. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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