Bülach: Neue Sperrgutmarken – alte bleiben gültig
Die Stadt Bülach ZH führt ab dem zweiten Halbjahr 2026 neu gestaltete Sperrgutmarken ein. Bereits gekaufte Marken können weiterhin verwendet werden.

Ab dem zweiten Halbjahr 2026 führt die Stadt Bülach neue Sperrgutmarken ein. Die neuen Marken unterscheiden sich lediglich im Design. Ihre Funktion bleibt unverändert.
Bereits gekaufte Sperrgutmarken behalten ihre Gültigkeit und können weiterhin uneingeschränkt verwendet werden.
Die Sperrgutmarken berechtigen zur Entsorgung von Sperrgut. Die kleine Sperrgutmarke bis zu einem Gewicht von kg und die grosse Sperrgutmarke bis zu 20 kg. Wie gewohnt können mehrere Marken kumuliert verwendet werden, um auch grössere oder schwerere Gegenstände entsprechend korrekt zu entsorgen.
Wichtige Hinweise:
Mit Sperrgutmarken dürfen ausschliesslich brennbare Gegenstände entsorgt werden.
Nicht brennbare Bestandteile (z. B. Metall, Glas, Spiegel oder mineralische Teile) müssen vorgängig entfernt und separat entsorgt werden.
Pro Sperrgut-Stück gilt eine Höchstlänge von 2m und ein Höchstgewicht von 20 kg Bezugsstellen Die Sperrgutmarken sind erhältlich bei:
dem Stadtbüro, Allmendstrasse 6, 8180 Bülach (die kleinen Marken sind einzeln erhältlich)
der Post (kleine Marken nur im Bogen à 10 Stk.)
Online unter buelach.ch
Die Stadt Bülach bedankt sich für die Mithilfe bei der ordnungsgemässen Entsorgung von Sperrgut. Nur so bleibt Bülach sauber und lebenswert.










