Wie die Gemeinde Bachenbülach mitteilt, genehmigte der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 17. Januar 2023 das totalrevidierte Rabattreglement.
Gemeindehaus Bachenbülach.
Gemeindehaus Bachenbülach. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Am 13. Juni 2022 genehmigte die Gemeindeversammlung die Teilrevision der Rabattverordnung (RaVO).

Die RaVO regelt die Unterstützung von erwerbstätigen Erziehungsberechtigten für die familienergänzende Betreuung ihrer Kinder durch die Gemeinde.

Die Ausführungsbestimmungen zur Verordnung müssen in einem Reglement (Rabattreglement, RaR) geregelt werden.

Eine Totalrevision des Rabattreglements ist notwendig

Anlässlich der Teilrevision der RaVO sowie aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre ist eine Totalrevision des Rabattreglements notwendig.

An seiner Sitzung vom 17. Januar 2023 genehmigte der Gemeinderat das totalrevidierte Rabattreglement.

Das neue Reglement ist auf die RaVO abgestimmt, wurde auf die wesentlichen Punkte reduziert, bisher nicht klar festgehaltene Handhabungen wurden integriert und neue materielle Bestimmungen ergänzt.

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