Sevelen SG: Neue Nutzungsplanung ist rechtskräftig
Die Stimmberechtigten von Sevelen SG stimmten der Rahmennutzungsplanung zu. Ohne Beschwerde ist das Ergebnis der Abstimmung vom 27. September rechtskräftig.

Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3) mit Beschluss vom 19. Oktober 2026 das endgültige Ergebnis der kommunalen Abstimmung vom 27. September 2026 festgestellt. Die Stimmberechtigten haben den Beschlüssen des Gemeinderates betreffend Rahmennutzungsplanung mit Baureglement sowie Zonenplänen für das Tal- und Berggebiet zugestimmt. Beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen ging keine Beschwerde ein. Somit ist das Abstimmungsergebnis rechtskräftig.










