Buchs (SG)

Richtig abstimmen per Brief: So zählt der Stimmzettel

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Werdenberg,

Im Stimmbüro der Stadtkanzlei Buchs SG treffen immer wieder falsch ausgefüllte oder ungültige Stimmzettel ein. Die Stadt zeigt, wie es richtig geht.

Briefwahl
Briefwahl (Symbolbild). - Keystone

In den letzten Tagen haben die Buchser Stimmberechtigten ihre Abstimmungsunterlagen per Post erhalten.

Wie die Stadt Buchs ausführt, treffen im Stimmbüro der Stadtkanzlei Buchs immer wieder falsch ausgefüllte oder ungültige Stimmzettel ein.

Abstimmen ist grundsätzlich einfach, dennoch führen kleine formale Fehler immer wieder dazu, dass Stimmen ungültig werden.

Damit die briefliche Stimmabgabe bei Abstimmungen sicher zählt, zeigt die Stadt hier die wichtigsten Punkte, welche es zu beachten gibt: von der Unterschrift bis zum korrekt verschlossenen Kuvert.

Unterlagen prüfen

Stimmbürger erhalten ihr Abstimmungsmaterial jeweils spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin. Es ist zu kontrollieren, ob alle Stimmunterlagen vorhanden sind: Stimmzettel, Stimmrechtsausweis, Stimmzettelkuvert und die Informationsbroschüre zu den einzelnen Abstimmungsvorlagen.

Wer drei Wochen vor dem Urnengang seine Unterlagen nicht oder nur unvollständig erhalten hat, meldet sich bitte umgehend bei der Stadtkanzlei.

Fehlende oder verloren gegangene Stimmrechtsausweise können bis zum Schalterschluss um 17 Uhr am Freitag vor dem Abstimmungssonntag bei der Stadtkanzlei bezogen werden.

Stimmzettel korrekt ausfüllen

Nur die offiziellen Stimmzettel dürfen verwendet werden. Die Abstimmungsunterlagen sind mit Kugelschreiber auszufüllen, nicht mit Bleistift. Die Abstimmungsfrage ist mit «Ja» oder «Nein» zu beantworten.

Wer eine oder mehrere Fragen nicht beantworten möchte, kann den Stimmzettel dort leer lassen. Der Stimmzettel wird dadurch nicht ungültig, sondern gilt bezüglich dieser Vorlage als leerer Stimmzettel.

Kommentare, Skizzen, Zeichnungen oder andere Elemente, die nicht zur Abstimmungsfrage gehören, sind zu unterlassen. Unterlagen sind nicht zu verschmieren noch mit Tipp Ex oder ähnlichem zu korrigieren. In einem solchen Fall wende man sich an die Stadtkanzlei.

Die ausgefüllten Stimmzettel werden in das dafür vorgesehene Stimmzettelkuvert gelegt und dieses verschlossen.

Stimmrechtsausweis unterschreiben

DerStimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und wird bei der brieflichen Stimmabgabe zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert gelegt, sodass die Adresse der Gemeinde im Sichtfenster lesbar ist. Das Antwortkuvert wird verschlossen.

Wichtig: Der Stimmrechtsausweis darf nicht in das Stimmzettelkuvert gelegt werden.

Rechtzeitig einreichen

Das Antwortkuvert sollte rechtzeitig der Post übergeben werden. Wer die Abstimmungsunterlagen bei der Stadtverwaltung abgibt, hat die Abgabefristen auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zum Thema sowie ein Link zum Informations-Portal der Schweizer Behörden sind auf der Webseite der Stadt Buchs hinterlegt.

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