Ab Dienstag, den 2. November 2021 können die Skiabonnements für die Wintersaison 2021 bis 2022 im Gemeindebüro Grabs gekauft werden.
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Zwei Skifahrer auf einem Lift. - Keystone
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Der Winter steht vor der Tür und damit auch der Saisonstart in Wildhaus. Der Verkauf der Skiabonnemente auf der Grabser Gemeindeverwaltung beginnt am Dienstag, 2. November 2021. Die Abonnemente sind als Bürgerservice auch dieses Jahr im Gemeindebüro Grabs erhältlich.

Das Abo «Wildhaus» ist ohne Mehrpreis uneingeschränkt in den Skigebieten Wildhaus und Grüsch-Danusa im Prättigau gültig. Inbegriffen ist ebenfalls die Sommernutzung der beiden Gebiete. Zusätzlich erhalten Abobesitzer eine 50 Prozent-Ermässigung auf Tagesskipässe in den Partnergebieten Wolzenalp, Malbun, Tanzboden, Pizol und Elm.

Verschiedene Abos stehen der Bevölkerung zur Verfügung

Das Jahresabo «Wildhaus Fussgänger» kann während dem ganzen Jahr erworben werden. Nach Kaufzeitpunkt ist es ein Kalenderjahr in Wildhaus sowie in Grüsch-Danusa gültig. In Wildhaus berechtigt es zu je vier Einzelfahrten pro Tag mit den Sesselbahnen Wildhaus-Oberdorf und Oberdorf- Gamsalp.

Beim Meilenweissabo gibt es das Jahresabo und das Familienabo. Auf die Meilenweissabos gibt es jedoch keinen Einheimischenrabatt und sie können nicht auf der Gemeindeverwaltung Grabs gelöst werden. Diese Abos können direkt in Wildhaus bezogen werden. Detaillierte Infos rund um das Meilenweissabo sind auf der Internetseite des Wildhauses zu finden.

Die Einwohner der Gemeinde erhalten Vergünstigungen

Die Einwohner der Gemeinde Grabs erhalten die Skipässe und Abonnemente zum Einheimischen-Tarif. Die Vergünstigung wird auf allen Anlagen in Wildhaus gewährt. Einzelfahrten mit den Sesselbahnen der Bergbahnen Wildhaus AG werden ebenfalls vergünstigt abgegeben. Für den Bezug von Tagesskipässen und Einzelfahrten an den Bergbahnkassen wird eine gültiger Einheimischen-Ausweis (nicht älter als ein Jahr) benötigt.

Einen neuen Ausweis (aktuelles Passfoto mitbringen) ist für fünf Franken im Gemeindebüro im Rathaus Grabs erhältlich. Der Ausweis muss jährlich nachgetragen werden, da ansonsten die Gültigkeit verfällt.

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