Wie die Gemeinde Thalheim AG berichtet, soll die Gründung einer Gemeindeanstalt für den Forstbetrieb Homberg-Schenkenberg vorangetrieben werden.
Im Dorfzentrum Thalheim zweigt die Polenstrasse hinauf zum Berghof Schenkenberg ab.
Im Dorfzentrum Thalheim zweigt die Polenstrasse hinauf zum Berghof Schenkenberg ab. - Nau.ch / Werner Rolli
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Der Forstbetrieb Homberg-Schenkenberg ist zurzeit eine öffentlich-rechtliche Anstalt der Ortsbürgergemeinde Zeihen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Die gemeinsame Bewirtschaftung der Wälder in den Gemeinden Böztal, Schinznach, Thalheim und Zeihen durch den Forstbetrieb ist per Gemeindevertrag geregelt.

Seit der Änderung des Gemeindegesetzes im Jahr 2019 können Gemeinden nun selbstständige öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalten gründen.

Eine Gemeindeanstalt eignet sich besonders in Sachbereichen, in denen unternehmerische, organisatorische, finanzielle Gründe, personelle Autonomie, Fokussierung auf Kernaufgaben et cetera für eine Auslagerung sprechen, was auf den Betrieb der Forstwirtschaft zutrifft.

Gemeindeversammlungen entscheiden über eine Gründung

Im August 2019 haben die Gemeinden des Forstbetriebs Homberg-Schenkenberg dem damaligen Antrag der Forstkommission zugestimmt, Abklärungen für eine Überführung des Forstbetriebes Homberg-Schenkenberg in eine öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt zu prüfen.

Nach der erfolgten Fusion der Gemeinden Bözen, Effingen, Elfingen und Hornussen per 1. Januar 2022 zur Gemeinde Böztal, soll nun die Gründung der Gemeindeanstalt vorangetrieben werden.

Abschliessend entscheiden die Gemeindeversammlungen der Vertragsgemeinden einstimmig über dieGründung der Gemeindeanstalt.

Die Verantwortlichen der Forstbetriebskommission orientieren in den Vertragsgemeinden anlässlich einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 12. September 2023, 19.30 Uhr über das Vorhaben mittels Grobkonzept.

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