Thalheim AG erinnert an die Abgabe der Steuererklärung 2021

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    Brugg,

    Wie die Gemeinde Thalheim AG informiert, sind die Steuererklärungen bis spätestens 30. Juni 2022 einzureichen.

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    Frauen kommen bei vielen Steuererklärungen immer erst an zweiter Stelle. (Symbolbild) - keystone

    Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2021 ist am 31. März 2022 abgelaufen. Damit keine Mahngebühr erfolgt, wären die Steuererklärungen bis spätestens 30. Juni 2022 einzureichen. Für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen 2021 werden Anfang August 2022 Mahnungen, mit einer Mahngebühr von 35 Franken (zweite Mahnung 50 Franken) zugestellt.

    Sollten wichtige Gründe für das Nichteinhalten der Eingabefrist oder der Eingabe vorliegen, so ist bei der Abteilung Steuern um eine Fristerstreckung zu ersuchen.

    Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung können auch übers Internet auf der Webseite des Kantons Aargau beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche «Code» benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der StE in der Mitte links aufgedruckt.

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