Subventionsgesuche für den Instrumentalunterricht in Villigen
Wie die Gemeinde Villigen berichtet, müssen Subventionsgesuche für den Instrumentalunterricht bis spätestens 31. August 2023 eingereicht werden.

Gesuche für Beiträge der Gemeinde an den Instrumentalunterricht von Villigern Schülern für das zweite Semester des Schuljahres 2022/2023, Februar bis Juli 2023, müssen der Schulverwaltung bis spätestens 31. August 2023 eingereicht werden.
Dem Gesuch sind Originalrechnungen und Quittungen beizulegen.
Das Reglement über die Subventionierung des Instrumentalunterrichts der Gemeinde Villigen sowie Gesuchsformulare können bei der Gemeindekanzlei oder ab der Webseite der Schule Villigen bezogen werden.
Verspätet eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.