Brugg erinnert an die Entrichtung der Hundetaxe
Für Hunde über drei Monate wird im Mai 2026 die Hundetaxe von 120 Franken fällig. An- und Abmeldungen bei den Einwohnerdiensten sind bis Ende April nötig.

Wie die Stadt Brugg mitteilt, muss für jeden Hund, der älter als drei Monate ist, bei der Wohngemeinde die Hundetaxe bezahlt werden. Sie wird jedes Jahr im Mai fällig und wird für den Zeitraum Mai bis April des folgenden Jahres erhoben.
Alle Hundehalter, die seit kurzem im Besitz eines neuen Hundes sind oder keinen Hund mehr halten werden gebeten, das Tier bis Ende April 2026 bei den Einwohnerdiensten an- respektive abzumelden.
Dies kann online mit dem An- und Abmeldeformular, telefonisch oder am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen. Verstorbene oder weggegebene Hunde müssen durch die Halterin beziehungsweise den Halter selbst bei der nationalen Datenbank für Hunde «Amicus» abgemeldet werden.
Dies kann mit dem persönlichen Zugangscode online auf der Webseite www.amicus.ch vorgenommen oder via Help-Desk Telefon gemeldet werden. Die Hundetaxe beträgt 120 Franken und wird den Haltern Ende April 2026 in Rechnung gestellt.










