Revision Bau- und Nutzungsordnung Thalheim
Thalheim treibt die Revision der Bau- und Nutzungsordnung voran. Die Unterlagen wurden zur dritten kantonalen Vorprüfung eingereicht.

Wie die Gemeinde Thalheim mitteilt, hat die Gemeinde im Jahr 2019 mit der Revision der Bau- und Nutzungsordnung gestartet. Im Rahmen dieses Prozesses wurden das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL), der Planungsbericht, der Bauzonenplan mit Änderungsplan, die Bau- und Nutzungsordnung in synoptischer Darstellung, der Kulturlandplan sowie der Netzplan Fuss- und Veloverkehr aktualisiert.
Anfang November 2022 wurde der Stand zusammengefasst und vom 17. November bis 16. Dezember 2022 publiziert. Alle Grundstücksbesitzer und weitere interessierte Kreise wurden eingeladen, sich an einer öffentlichen Mitwirkung zu beteiligen.
Alle eingereichten Begehren wurden mit Begründung und zugehörigem Entscheid im Mitwirkungsbericht festgehalten.
Zweite Vorprüfung der Revisionsunterlagen
Die überarbeiteten Revisionsunterlagen wurden im Sommer 2023 der kantonalen Verwaltung zur Vorprüfung eingereicht. Im August 2024 wurde dem Gemeinderat die fachliche Stellungnahme des Kantons mit über 180 Vorbehalten und Hinweisen zugestellt.
Die Nutzungsplanungskommission hat diese Punkte zusammen mit den externen Beratern abgearbeitet. Zusätzlich fanden Besprechungen mit Fachleuten der kantonalen Verwaltung statt.
Am 22. April 2025 konnte der Gemeinderat die aktualisierten Unterlagen beschliessen und zur zweiten Vorprüfung einreichen. Gegen Ende September erhielt die Behörde die fachliche Stellungnahme des Kantons.
Die Nutzungsplanungskommission hat die wenigen beanstandeten Punkte wiederum gemeinsam mit den externen Beratern abgearbeitet.
Unterlagen zur dritten Vorprüfung eingereicht
Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen hat der Gemeinderat die angepassten Unterlagen beschlossen und dem Kanton zu Jahresbeginn zur dritten Vorprüfung eingereicht. Die Behörde erhofft sich eine baldige, abschliessende Beurteilung durch den Kanton.
Erst nach positiver Vorprüfung durch die Kantonalen Behörden können die Unterlagen öffentlich aufgelegt werden. Dann sind direkt betroffene Grundeigentümer zu einer Einwendung nach § 24 Abs. 2 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen berechtigt.
Sämtliche Unterlagen sind auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet. Textdokumente können bei der Gemeindekanzlei auf Vorbestellung abgeholt werden.
Der Gemeinderat Thalheim informiert mittels der offiziellen Publikationsorgane oder an die extern wohnhaften Grundeigentümer mit persönlichem Schreiben über die dannzumal nächsten Schritte.






