Remetschwil stellt die Entschädigungszahlungen für Mäuseschwänze ein
Der Gemeinderat von Remetschwil hat entschieden die Entschädigungszahlungen für Mäuseschwänze per 31. Dezember 2021 einzustellen.

Etliche Gemeinden zahlen Privatpersonen für das Erlegen von Mäusen und die Ablieferung von Mäuseschwänzen ein Entgelt. Auch Remetschwil kennt diese Entschädigung und bezahlt pro abgeliefertem Schwanz 1 Franken.
Diese «Tradition» des Mäusefanges ist weit über 100-jährig und geht auf Mäuseplagen in früheren Zeiten zurück. Es stellte sich daher zurecht die Frage, ob dieser «alte Zopf» in der heutigen Zeit noch aufrechterhalten werden soll.
Viele Gemeinden verzichten zwischenzeitlich auf solche Geldleistungen. Der Gemeinderat hat daher entschieden, die Entschädigungszahlungen für Mäuseschwänze per 31. Dezember 2021 einzustellen.