Remetschwil AG: Neue Nutzungsplanung kommt vor die Gemeindeversammlung
Nach acht Jahren Arbeit liegt die Gesamtrevision der Nutzungsplanung von Remetschwil AG vor. Die Gemeindeversammlung entscheidet am 23. November darüber.

In Kürze: Die geltende Nutzungsplanung von Remetschwil stammt in wesentlichen Teilen aus den Jahren 1996 und 2003. Mit der Gesamtrevision werden die Bau- und Nutzungsordnung sowie der Bauzonen- und Kulturlandplan an die heutigen Anforderungen angepasst. Sie schafft die Grundlage für eine massvolle Entwicklung innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets und schützt zugleich die Ortskerne und die Landschaft.
Ausgangslage
Die Nutzungsplanung (NuPla) ist das zentrale Instrument einer Ortsplanung. Bestandteile der Nutzungsplanung sind die Bau- und Nutzungsordnung, der Bauzonenplan und der Kulturlandplan. Die aktuell gültige Bau- und Nutzungsordnung stammt aus dem Jahr 2003, der Zonen- und Kulturlandplan von 1996.
Der im Raumplanungsgesetz vorgegebene Planungshorizont beträgt 15 Jahre. Die aktuell gültigen Bestimmungen überschreiten diesen Zeitraum bei weitem.
Die Gemeindeversammlung genehmigte am 25. Juni 2018 einen Kredit von CHF 250'000.00 für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung. Im August 2018 bestimmte der Gemeinderat eine 13-köpfige Ortsplanungskommission, welche sich aus Vertretern aller drei Ortsteile sowie unterschiedlichen Altersklassen und Interessenkreisen zusammensetzte.
Im Januar 2019 beauftragte der Gemeinderat – nach der Durchführung einer entsprechenden Submission – die Metron Raumentwicklung AG, Brugg, mit den Planungsarbeiten und der fachlichen Begleitung dieser Revision.
Ablauf der Planung
Die Kommission nahm ihre Arbeit im Herbst 2018 auf und traf sich insgesamt zu 34 Sitzungen in welchen das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL), der Gesamtplan Verkehr (KGV) und schlussendlich die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) sowie der Bauzonen- und Kulturlandplan (BZP/KLP) erarbeitet wurden. In der Coronazeit mussten die Arbeiten einige Monate unterbrochen werden.
Das REL wurde vom Gemeinderat am 8. Dezember 2020 gutgeheissen und an den Kanton zur Kenntnisnahme weitergeleitet. Dieses Papier musste vom Kanton nicht genehmigt werden.
Am 26. Januar 2021 hiess der Gemeinderat den KGV gut und leitete ihn zur Genehmigung an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt weiter. Dieses hat den Gesamtplan Verkehr am 13. August 2021 gutgeheissen.
Im Anschluss erarbeitete die Kommission die Entwürfe von BNO, BZP, und KLP welche vom Gemeinderat am 25. April 2023 freigegeben und in die kantonale Vorprüfung geschickt wurden.
Erwartet wurde eine Vorprüfungszeit von etwa drei bis sechs Monaten. Die Vorprüfung durch die kantonalen Instanzen dauerte schlussendlich 12 Monate. Am 10. April 2024 erstattete die Abteilung Raumentwicklung den entsprechenden Bericht.
Gestützt auf den Bericht erfolgte eine weitere Überarbeitung der Entwürfe, bevor diese dann vom Gemeinderat am 14. Januar 2025 zuhanden der abschliessenden Vorprüfung verabschiedet wurden.
Am 27. Oktober 2025 übermittelte die Abteilung Raumentwicklung des Kantons den abschliessenden Vorprüfungsbericht und gab die Vorlagen zur öffentlichen Auflage frei.
Mitwirkung der Bevölkerung
Die Remetschwiler Bevölkerung hatte verschiedene Möglichkeiten, an der Erarbeitung der Entwürfe der NuPla mitzuwirken.
Vom 4. Mai bis 6. Juni 2023 lagen die Entwürfe der NuPla für das gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungsverfahren öffentlich auf. Es sind 30 Eingaben eingegangen, welche durch das Planungsbüro und die Kommission bearbeitet und soweit möglich in die Entwürfe eingeflossen sind.
In der Zeit vom 18. Februar bis 20. März 2026 fand die öffentliche Auflage der Entwürfe mit der Möglichkeit, dagegen Einwendungen zu erheben, statt. Insgesamt sind 19 Einwendungen mit total 192 Unterschriften eingegangen.
Im Juni führte eine Delegation des Gemeinderates und des Planungsbüros die erforderlichen Einigungsverhandlungen durch. Im August/September 2026 erliess der Gemeinderat die Einwendungsentscheide. Die Entwürfe der NuPla wurden entsprechend überarbeitet.
Überdies wurden am 4. Mai 2023 sowie am 8. Januar 2026 für die interessierte Bevölkerung Informationsveranstaltungen durchgeführt.
Die wichtigsten Anpassungen gegenüber den heutigen Bestimmungen
Die heute gültige Nutzungsplanung der Gemeinde Remetschwil stammt in ihren wesentlichen Teilen aus den Jahren 1996 bzw. 2003. Seither haben sich die gesetzlichen Vorgaben und die Anforderungen an die Raumplanung wesentlich verändert. Mit der Gesamtrevision wird die Nutzungsplanung an das übergeordnete Recht angepasst und gleichzeitig die Grundlage für die räumliche Entwicklung der Gemeinde in den kommenden rund 15 Jahren geschaffen.
Im Vordergrund steht dabei eine qualitative Entwicklung innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets.
Die bestehenden Bauzonen werden weitgehend beibehalten. Verschiedene Zonenabgrenzungen werden jedoch bereinigt und besser auf die heutigen Verhältnisse sowie die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten abgestimmt. So wird beispielsweise die bisherige Kernzone in Busslingen neu der Dorfzone, der Wohn- und Arbeitszone sowie der Wohnzone W2 zugeteilt.
Ebenso erfolgt in der bisherigen Dorfzone Sennhof eine Aufteilung in eine Landhauszone sowie eine Dorfzone.
Zu den wichtigsten Neuerungen und Anpassungen gehören:
gezielte Innenentwicklung und bessere Nutzung der bestehenden Baulandreserven;
qualitätssichernde Vorgaben für die Entwicklungsgebiete «Bolismatt», «Buchsli» und «Wetter-Areal», insbesondere durch Gestaltungsplanpflichten mit Zielvorgaben;
Anpassung der Baumasse und Messweisen an die harmonisierten Baubegriffe (IVHB);
Anpassung der Ausnützungsziffern;
Stärkung des Ortsbildschutzes, insbesondere in den historischen Dorfkernen von Remetschwil, Busslingen und Sennhof;
Überprüfung und Aktualisierung der kommunalen Schutzobjekte;
Sicherung und Aufwertung der Grün- und Freiräume innerhalb des Siedlungsgebiets;
Festlegung der Gewässerräume nach den heutigen gesetzlichen Vorgaben;
Anpassung der Landschafts- und Naturschutzzonen sowie Ergänzung von Pufferzonen und weiteren Schutzbestimmungen im Kulturland;
Anpassung der Bestimmungen zu Parkierung, Mobilität, Klima, Ökologie und Energie an die heutigen Anforderungen.
Mit der Gesamtrevision werden damit nicht nur die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen geschaffen, damit sich Remetschwil weiterhin massvoll und qualitativ entwickeln kann, ohne seine Qualitäten als attraktiver Wohnstandort im Grünen und die charakteristischen Orts- und Landschaftsbilder zu verlieren.
Anpassungen aufgrund der eingegangenen Einwendungen
Gestützt auf die 19 eingegangenen Einwendungen hat der Gemeinderat folgende Änderungen an den Entwürfen der NuPla beschlossen, dies unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung:
Verzicht auf die Einführung einer Grünflächenziffer
Reduktion der Mehrwertabgabe von 30 % auf 20 %
Entlassung des Gebäudes Nr. 33 (Rohrdorferstrasse) als Substanzschutzobjekt
Verzicht auf die Festlegung von maximalen Werten für Parkfelder
Verzicht auf die Einführung einer Dachbegrünungspflicht unter Solaranlagen
Anpassungen von Pufferzonen gegenüber dem Landwirtschaftsland
Anpassung von Gewässerräumen aufgrund des zwischenzeitlich genehmigten Projektes Dorfbach Busslingen
Verzicht auf eine Gestaltungsplanpflicht bei einem Teil der Liegenschaft 240 in der Dorfzone (Baumgartenweg)
Erfassung des Gebäudes Nr. 61 (Sennhofstrasse) als Volumenschutzobjekt, nicht als Substanzschutzobjekt
Anpassung der Zielvorgaben für den Gestaltungsplan beim Wetter-Areal
An der Gemeindeversammlung erfolgt eine Information über die getätigten Anpassungen.
Die Abhandlung der Einwendungen sind im Planungsbericht ausgeführt, der zusammen mit allen weiteren Dokumenten der NuPla ebenfalls eingesehen bzw. von der Homepage heruntergeladen werden kann.
Kann die Gemeindeversammlung Änderungen am Planwerk beschliessen?
Gemäss § 25 Baugesetz Kanton Aargau wird die Nutzungsplanung durch die Gemeindeversammlung erlassen. Will die Gemeindeversammlung wesentliche Änderungen anbringen, weist sie den betroffenen Teil zur Überprüfung oder Überarbeitung an den Gemeinderat zurück. Gemäss geltender kantonaler Praxis sind Abänderungsanträge, bei denen die Auswirkungen bedeutend sind oder auf andere Bestimmungen eine Auswirkung haben könnten, nur über einen Rückweisungsantrag der ganzen Vorlage möglich.
Direkt an der Gemeindeversammlung abgeändert und darüber abgestimmt werden kann lediglich über unwesentliche Punkte (z.B. Korrekturen, Versehen, geringfügige Anpassungen etc.). Somit kann die Gemeindeversammlung in der Regel entweder dem Planwerk zustimmen oder dieses als Ganzes oder teilweise zur Überarbeitung an den Gemeinderat zurückweisen.
Neue Planungsgrundlagen für die nächsten 15 Jahre
Mit der Zustimmung zur Gesamtrevision erhält die Gemeinde Remetschwil zeitgemässe und auf die heutigen gesetzlichen Anforderungen abgestimmte Planungsgrundlagen. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen geschaffen, die künftige Entwicklung gezielt innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets zu lenken, vorhandene Baulandreserven sinnvoll zu nutzen sowie die Qualitäten der historischen Ortskerne und der Landschaft zu bewahren.
Die neuen Bestimmungen schaffen klare Rahmenbedingungen für Grundeigentümer und Bauherrschaften und ermöglichen der Gemeinde, die räumliche Entwicklung in den kommenden Jahren ausgewogen und qualitätsorientiert zu steuern. Insgesamt bildet die revidierte Nutzungsplanung damit eine tragfähige und zukunftsgerichtete Grundlage für die weitere Entwicklung von Remetschwil.










