Aargauer Kirchgemeinde muss Gemeindeversammlung wiederholen
Die katholische Kirchgemeinde Menziken-Reinach im Kanton Aargau muss bis 31. August ihre Budgetversammlung wiederholen. In der ersten Versammlung war die freie Willensbildung der Stimmberechtigten laut der Römisch-katholischen Kirche beeinträchtigt gewesen.

Auch das Budget sei nicht rechtskräftig. Bis ein rechtskräftig genehmigtes Budget 2026 vorliege, dürften nur unerlässliche Ausgaben getätigt werden, hiess es in der Medienmitteilung der Römisch-katholischen Kirche im Aargau vom Montag.
Für die Vorbereitung und Durchführung dieser ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung werde ein Sachwalter eingesetzt. Der Aargauer Kirchenrat, die Exekutive der Landeskirche, entzieht der Kirchgemeinde Menziken-Reinach die Selbstverwaltung für dieses Geschäft.
«Damit soll sichergestellt werden, dass die erneute Abstimmung korrekt, geordnet und unter Wahrung der politischen Rechte durchgeführt wird», heisst es in der Mitteilung. Der Sachverwalter sei auch befugt, sicherzustellen, dass bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Budgets nur unerlässliche Ausgaben getätigt werden.
In derselben Kirchgemeindeversammlung soll auch die Jahresrechnung 2025 behandelt werden.
Zudem werde der Versammlung die Frage vorgelegt, ob die Kirchgemeinde gegen den Kirchenpflegepräsidenten eine Klage wegen Erstattung des Schadens von 8767,50 Franken erhoben werden soll. Diese Kosten seien entstanden, als der Kirchenpflegepräsident am 31. August 2025 eigenmächtig einen Wahlgang durchgeführt habe, obwohl der Kirchenrat diese Wahl zuvor annulliert und deren Durchführung untersagt habe.
Der Kirchenrat bestätigt nun, dass der Präsident widerrechtlich gehandelt habe und die Voraussetzungen für eine Schadenersatzklage erfüllt seien. Die Kirchenpflege sei in dieser Frage gespalten, ist der Medienmitteilung weiter zu entnehmen. Daher werde der Sachverwalter auch dieses Traktandum vorbereiten und durchführen.
Gegen den den Budgetbeschluss der Kirchgemeindeversammlung vom 18. November 2025 war eine Beschwerde eingegangen. Der Kirchenrat hatte sie gemäss Medienmitteilung gutgeheissen: An der Kirchgemeindeversammlung sei es zu Unregelmässigkeiten gekommen und die demokratischen Rechte der Stimmberechtigten seien nicht gewahrt worden.
So seien bei der Behandlung des Budgets 2026 sachliche Fragen nicht ausreichend beantwortet worden. Stattdessen sei es zu persönlichen Angriffen und unverhältnismässigen Interventionen durch einen Pfarrer gekommen. Der Kirchenpflegepräsident habe als Versammlungsleiter nicht oder zu spät eingegriffen.
Zu diesen Erkenntnissen war der Mitte Mai veröffentlichte Untersuchungsbericht gelangt. Gestützt darauf habe der Kirchenrat nun die Massnahmen getroffen.






