Remetschwil

    Remetschwil AG: Hochwasserschutz und Strassensanierung vor der Gemeindeversammlung

    Gemeinde Remetschwil
    Gemeinde Remetschwil

    Brugg,

    An der Gemeindeversammlung vom 23. November in Remetschwil AG geht es um Hochwasserschutz am Flurweg Bifang-Sorche und die Sanierung der Buchslistrasse.

    Remetschwil AG
    Gemeindeverwaltung (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

    Die Unterlagen zu den einzelnen Traktanden können ab 9. November 2026 bis zur Versammlung während den ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

    Traktandenliste

    1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2026
    2. Genehmigung eines Verpflichtungskredites über CHF 644'000.00 inkl. MwSt. für Hochwasserschutzmassnahmen beim Flurweg Bifang-Sorche
    3. Gutheissung eines Verpflichtungskredites über CHF 258'000.00 inkl. MwSt. für die Teilsanierung der Buchslistrasse mit Erneuerung des Strassenbelags sowie der Wasserleitungen und Anpassung der Strassenentwässerung
    4. Genehmigung der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Remetschwil, bestehend aus Bau- und Nutzungsordnung, Bauzonenplan und Kulturlandplan
    5. Gutheissung des Budgets 2027 mit einem unveränderten Steuerfuss von 92 %
    6. Verschiedenes

    Dafür wird ein Verpflichtungskredit von CHF 644'000.00 inkl. MwSt. beantragt.

    Ausgangslage

    Der Flurweg Bifang-Sorche liegt nördlich des Siedlungsgebiets von Remetschwil und ist bei starken Regenereignissen erheblichen Oberflächenabflüssen ausgesetzt. Aufgrund der topografischen Verhältnisse sammelt sich Wasser aus den umliegenden Feldern und dem Wald und fliesst über den Flurweg in Richtung Siedlungsgebiet. Der unbefestigte Weg wird dabei regelmässig ausgeschwemmt und muss wiederholt instand gestellt werden.

    In der Vergangenheit kam es zudem mehrfach zu Schäden im angrenzenden Siedlungsgebiet, insbesondere beim Unwetter im September 2024.

    Die Gefahrenkarte weist am Rand des Siedlungsgebiets eine geringe bis teilweise mittlere Gefährdung aus. Während für die betroffenen Landwirtschaftsflächen kein Schutzdefizit besteht, soll das Siedlungsgebiet gemäss den kantonalen Schutzzielen bei einem Hochwasser geschützt werden. Entsprechend besteht Handlungsbedarf.

    Der Gemeinderat hat deshalb die Porta AG, Wettingen, mit der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Dabei wurden verschiedene Möglichkeiten untersucht, um den Oberflächenabfluss besser zu bewältigen, das Siedlungsgebiet zu schützen und gleichzeitig die wiederkehrenden Schäden am Flurweg zu reduzieren.

    Vorgesehene Massnahmen

    Die Machbarkeitsstudie kommt zum Schluss, dass eine Kombination verschiedener Massnahmen die zweckmässigste Lösung darstellt. Der Flurweg soll mit Betonfahrspuren versehen und sein Gefälle so angepasst werden, dass das Wasser gezielt seitlich abgeleitet wird. Entlang des Wegs ist ein Sickergraben mit Sickerpackung und Drainageleitung vorgesehen.

    Das Wasser soll damit soweit möglich vor Ort versickern und bei grösseren Wassermengen kontrolliert abgeleitet werden.

    Das gesammelte Wasser wird im Bereich der Strasse «Im Bifang» in den Bifangbach geführt. Die dort bestehende Leitung befindet sich in einem schlechten Zustand und muss ersetzt werden. Ergänzend sind Querschalen vorgesehen, welche das Oberflächenwasser in Richtung Sickergraben führen.

    Mit diesen Massnahmen soll der von Nordosten anfallende Oberflächenabfluss vom Siedlungsgebiet ferngehalten und gleichzeitig das Ausschwemmen des Flurwegs deutlich reduziert werden. Die Bewirtschaftung der angrenzenden Landwirtschaftsflächen bleibt weiterhin möglich.

    Kosten und weiteres Vorgehen

    Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf CHF 644'000.00 inkl. MwSt. geschätzt. Darin enthalten sind die Bauvorbereitung, die eigentlichen Bauarbeiten, die Planungskosten, der notwendige Landerwerb bzw. die erforderlichen Rechte sowie eine Reserve für Unvorhergesehenes. Die Kostengenauigkeit beträgt ± 20 % bei einer Preisbasis September 2026.

    Nach der Genehmigung des Verpflichtungskredits soll Anfang 2027 das Bauprojekt ausgearbeitet und anschliessend das Bewilligungsverfahren durchgeführt werden. Die Ausführung ist gemäss heutigem Terminplan von Juli bis September 2027 vorgesehen.

    Der Gemeinderat erachtet die vorgesehenen Massnahmen als notwendig, um das bestehende Hochwasserschutzdefizit zu beheben und gleichzeitig eine nachhaltige Lösung für den wiederholt ausgeschwemmten Flurweg zu schaffen.

    Gutheissung eines Verpflichtungskredites über CHF 258'000.00 inkl. MwSt. für die Teilsanierung der Buchslistrasse mit Erneuerung des Strassenbelags sowie der Wasserleitungen und Anpassung der Strassenentwässerung In Kürze: Im oberen Teil der Buchslistrasse sollen im Zusammenhang mit den Arbeiten der Elektra Remetschwil gleichzeitig die sanierungsbedürftigen Werkleitungen sowie der Strassenbelag erneuert werden. Für die koordinierten Sanierungsarbeiten beantragt der Gemeinderat einen Verpflichtungskredit von CHF 258'000.00 inkl. MwSt.

    Die Elektra Remetschwil beabsichtigt, im oberen Teil der Buchslistrasse eine neue Verteilkabine zu erstellen und gleichzeitig die dazugehörigen Leitungen zu erneuern. Im Zusammenhang mit diesen Arbeiten wurde die Gemeinde angefragt, ob sie im gleichen Strassenabschnitt ebenfalls Unterhalts- oder Erneuerungsarbeiten ausführen möchte.

    Die bestehende Wasserleitung in diesem Bereich ist sanierungsbedürftig und soll ersetzt werden. Der Gemeinderat erachtet es als sinnvoll, die Gelegenheit zu nutzen und gleichzeitig auch die Strassenentwässerung sowie den Strassenbelag zu erneuern. Damit können die notwendigen Arbeiten koordiniert ausgeführt und ein erneuter Eingriff in die Strasse zu einem späteren Zeitpunkt vermieden werden.

    Kosten

    Für die vorgesehenen Arbeiten wurden Offerten eingeholt. Diese ergeben folgende Kosten (auf CHF 1'000.00 gerundet):
    Strassenbau CHF 94'000.00
    Entwässerung CHF 92'000.00
    Wasserversorgung CHF 72'000.00
    Total CHF 258'000.00

    Mit der gleichzeitigen Ausführung der verschiedenen Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten können Synergien genutzt und die Beeinträchtigungen für die Anwohnerinnen und Anwohner auf eine Bauphase beschränkt werden. Der Gemeinderat ist deshalb überzeugt, dass eine gesamthafte Sanierung des betroffenen Abschnitts sowohl aus baulicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht zweckmässig ist.

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