Lupfig: Auflage zur Sanierung Bahnhof- und Dorfstrasse
Wie die Gemeinde Lupfig mitteilt, werden die Projektpläne von 17. Oktober bis 15. November 2022 öffentlich aufgelegt.

Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss § 95 Absatz zwei und drei des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen vom 17. Oktober bis 15. November 2022 in der Bauverwaltung Eigenamt öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar.
Zudem sind die Unterlagen auch auf der Internetseite abrufbar. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau in Aarau, einzureichen.
Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt. Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel.
Ein späteres Verfahren entscheidet über die Rechte aus der Landerwerbstabelle
Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden.
Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 BauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 BauG).