Wie die Gemeinde Hausen mitteilt, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen gebeten, die Bepflanzung auf das erforderliche Lichtraumprofil zu kürzen.
Die Gemeindeverwaltung und die Schulanlage in Hausen (AG) bei Brugg.
Die Gemeindeverwaltung und die Schulanlage in Hausen (AG) bei Brugg. - Nau.ch / Werner Rolli
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Alle Anwohner an Strassen und öffentlichen Wegen werden aufgefordert, in den Strassenraum hineinragende Äste auf die lichte Höhe von mindestens 4,50 Meter über Strassen und 2,50 Meter über Gehwegen zurückzuschneiden.

Wegen der Verkehrssicherheit muss bei Pflanzungen, Grünhecken et cetera an Einmündungen und Strassenabzweigungen zudem die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0,60 Meter bis drei Meter gewährt bleiben.

Einzelne die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone mit einem Abstand von mindestens zwei Metern ab Fahrbahnrand zugelassen.

Es wird auf § 109 Absatz 2 BauG, § 42 BauV und das Merkblatt «Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern» auf der Webseite Hausen verwiesen.

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