Fusion

Budget 2026: Fusion Brugg-Villnachern berücksichtigt

Gemeinde Villnachern
Gemeinde Villnachern

Brugg,

Trotz Mehrkosten durch fixe Budgetpositionen bleibt Brugg bei der Fusion mit Villnachern handlungsfähig und investiert in zukunftsorientierte Projekte.

Das Gemeindehaus Villnachern mit Infotafel. Der Pflug im Wappen weist auf die landwirtschaftliche Tradition des Dorfes hin.
Das Gemeindehaus Villnachern mit Infotafel. Der Pflug im Wappen weist auf die landwirtschaftliche Tradition des Dorfes hin. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Gemeinde Villnachern mitteilt, haben im Jahr 2024 die Stimmberechtigten von Brugg und Villnachern dem Vertrag über den Zusammenschluss der beiden Einwohnergemeinden per 1. Januar 2026 zugestimmt. Die finanziellen Auswirkungen dieser Fusion sind im vorliegenden Budget 2026 berücksichtigt.

Da das Vergleichsbudget 2025 die Zahlen der Stadt Brugg ohne Villnachern ausweist, werden zum besseren Verständnis auch die Finanzplanwerte 2026 der fusionierten Gemeinde gezeigt.

Bei der Erstellung des Budgets 2026 hat sich der Stadtrat an den Leitsätzen zur Entwicklung der Stadt Brugg im Legislaturprogramm 2022 bis 2025 und den damit verbundenen Resultaten in der Finanzplanung 2026 bis 2031 orientiert.

Konkret verfolgte der Stadtrat das Ziel, den Nettoverwaltungsaufwand (NVA) im Rahmen der im Juni 2025 publizierten Finanzplanung zu halten. Mit 3244 Franken pro Einwohner konnte der angestrebte NVA-Wert von 3120 Franken um 124 Franken nicht erreicht werden.

Unbeeinflussbare Mehrkosten erzwingen Anpassungen

Die Steigerung des NVA begründet sich nicht durch finanzielle Aspekte, die im Zusammenhang mit der Fusion stehen. Im Wesentlichen sind es nicht beeinflussbare Budgetpositionen (zum Beispiel Restkosten bei der Pflegefinanzierung, der Spitex und bei den Sonderschulen, Heimen und Werkstätten sowie auch die vom Einwohnerrat beschlossene finanzielle Unterstützung zu Gunsten des Stadtfestes 2026), die in der Summe eine Mehrbelastung von rund 2,4 Millionen Franken bewirken.

Von einer Aufwandsteigerung in dieser Grössenordnung war zum Zeitpunkt der Finanzplanerarbeitung nicht auszugehen und hat den Stadtrat letztlich zu Budgetentscheidungen bewogen, die sowohl einschneidende Kürzungen bei den Aufwänden als auch Optimierungen bei den Erträgen beinhalten. So war es möglich, die vorerwähnten nicht beeinflussbaren Mehrkosten, die einem NVAWert von 156 Franken pro Einwohner entsprechen, teilweise kompensieren zu können.

Dem Stadtrat war es dabei wichtig, dass die getroffenen Massnahmen auch weiterhin eine gut funktionierende Verwaltung gewährleisten und sie nicht Tätigkeiten beschneiden, die im Rahmen der öffentlichen Aufgabenerfüllung der Stadt notwendig und unumgänglich sind. Von weitergehenden Sparmassnahmen, die einen Leistungsabbau bedeutet hätten, wurde bewusst abgesehen.

Mit den im Budgetjahr 2026 geplanten Investitionen sollen trotz des Spardrucks wichtige zukunftsorientierte Projekte vorangetrieben werden, die sich positiv auf das Erscheinungsbild und die Lebensqualität der Stadt Brugg auswirken und damit generell die Standortattraktivität fördern.

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