Birrhard informiert über die Prämienverbilligung 2022
Wie die Gemeinde Birrhard berichtet, läuft die Antragsfrist für die Prämienverbilligung 2022 am 31. Dezember 2021 ab.

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung. Seit 2017 wird das Prämienverbilligungsverfahren online abgewickelt. Im September 2021 erfolgte der Hauptversand der Anmeldecodes an potenziell anspruchsberechtigte Personen im Kanton Aargau. Ab sofort können Personen, welche keinen Code erhalten haben, direkt über die Internetseite der sva-ag einen bestellen. Der Anmeldecode ist sechs Wochen gültig. Die Antragsfrist für das Jahr 2022 läuft am 31. Dezember 2021 ab, danach kann kein Antrag mehr gestellt werden.