Birrhard

Birrhard AG: Gemeinde lockert die Regeln für Solaranlagen im Dorfkern

Gemeinde Birrhard
Gemeinde Birrhard

Brugg,

Der Gemeinderat von Birrhard AG stützt sich künftig auf die kantonale Solarbroschüre. Photovoltaikanlagen in der Dorfzone sollen damit einfacher möglich werden.

Birrhard AG
Birrhard AG: Infotafel beim Gemeindehaus in Birrhard (Symbolbild) - Nau.ch / Werner Rolli

Die Nutzung der Solarenergie hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene wurden schrittweise angepasst, um den Ausbau der Solarenergie zu fördern. Während Solaranlagen früher grundsätzlich baubewilligungspflichtig waren, sind heute zahlreiche Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen bewilligungsfrei und lediglich meldepflichtig.

Die gesetzlichen Vorgaben wurden dabei mehrfach weiterentwickelt und zuletzt per 1. Januar 2026 auch auf bestimmte Fassadenanlagen ausgeweitet.

Diese Entwicklung hat den Gemeinderat dazu veranlasst, die bisherige Praxis bei der Beurteilung von Solaranlagen in der Dorfzone zu überprüfen.

Neue Grundlage für die Beurteilung

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 24. August 2026 beschlossen, die kantonale Solarbroschüre «Solaranlagen – Grundlagen zur Erstellung», 4. Auflage, April 2026, des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau künftig als Grundlage für die Beurteilung der gestalterischen Anforderungen an Solaranlagen anzuwenden.

Die kantonale Broschüre berücksichtigt sowohl das öffentliche Interesse an der Nutzung der Solarenergie als auch die Anforderungen an eine gute gestalterische Einordnung. Sie sieht eine Beurteilung im Einzelfall vor und enthält konkrete Grundsätze zu Standort, Montageart, Grösse und Anordnung, Form sowie Farb- und Materialwahl.

Mehr Spielraum für Photovoltaikanlagen

Insbesondere bei bestehenden Gebäuden in der Dorfzone sollen Photovoltaikanlagen künftig grundsätzlich ermöglicht werden, sofern sie sich ausreichend in die bestehende Dachlandschaft einfügen.

Bei Aufdachanlagen wird beispielsweise auf eine kompakte und regelmässige Anordnung der Module sowie auf eine möglichst gute Abstimmung mit der Form und Farbgebung der bestehenden Dachfläche geachtet. Die Aufbauhöhe soll auf das technisch notwendige Mass beschränkt werden.

Damit wird die bisherige Bewilligungspraxis gelockert. Ziel ist es, die Nutzung der Solarenergie nicht durch übermässige gestalterische Anforderungen unnötig zu erschweren.

Ortsbildschutz bleibt gewährleistet

Die Lockerung bedeutet jedoch keine generelle Bewilligung von Solaranlagen unabhängig von deren Gestaltung. Jedes Vorhaben wird weiterhin unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Verhältnisse und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen beurteilt.

Besondere Beachtung gilt weiterhin schützenswerten Ortsbildern und Gebäuden. Bestehende gesetzliche Bewilligungspflichten sowie übergeordnete Schutzinteressen, insbesondere der kantonale und nationale Denkmal- und Ortsbildschutz, bleiben vorbehalten.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit der Anwendung der kantonalen Solarbroschüre eine ausgewogene Interessenabwägung möglich ist. Gleichzeitig wird eine einheitliche, nachvollziehbare und verhältnismässige Bewilligungspraxis geschaffen.

Mit der neuen Praxis soll ein Beitrag dazu geleistet werden, das Potenzial der Solarenergie auch in der Dorfzone besser zu nutzen und gleichzeitig die Qualität des Ortsbildes zu erhalten.

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