Weniger Bewilligungen für Solaranlagen im Thurgau notwendig
Der Kanton Thurgau reduziert die Bewilligungspflicht für Solaranlagen um rund 60 Prozent.

Im Kanton Thurgau ist die Bewilligungspflicht für Solaranlagen angepasst worden. Die Zahl der Gebäude, auf denen neue Solaranlagen bewilligungspflichtig sind, wurde um rund 60 Prozent reduziert.
Wo weiterhin eine Baubewilligungspflicht bestehe, könne über die interaktive Karte auf der kantonalen Geoinformationsplattform ThurGIS abgeklärt werden, teilte der Kanton Thurgau am Dienstag mit.
Bisher waren rund 26'300 Objekte von der Bewilligungspflicht betroffen. Nun wurde die Zahl reduziert. Der Grund: Auf Gebäuden in Ortsbildern von kantonaler Bedeutung oder in Dorfzonen sowie in Ortsbild- und Umgebungsschutzzonen bestehe keine Bewilligungspflicht mehr.
Meldeverfahren statt Baubewilligungen
Auf der überarbeiteten «Solarkarte» sind deshalb neu nur noch knapp 11'200 Gebäude mit Bewilligungspflicht aufgeführt.
Für Solaranlagen auf Objekten, die nicht von der Bewilligungspflicht betroffen seien, müsse «nur ein Meldeverfahren» durchgeführt werden, heisst es in der Mitteilung.