Weniger Bewilligungen für Solaranlagen im Thurgau notwendig

    Der Kanton Thurgau reduziert die Bewilligungspflicht für Solaranlagen um rund 60 Prozent.

    solaranlage
    Im Kanton Thurgau wird die Bewilligungspflicht für Solaranlagen deutlich reduziert. (Symbolbild) - dpa

    Im Kanton Thurgau ist die Bewilligungspflicht für Solaranlagen angepasst worden. Die Zahl der Gebäude, auf denen neue Solaranlagen bewilligungspflichtig sind, wurde um rund 60 Prozent reduziert.

    Wo weiterhin eine Baubewilligungspflicht bestehe, könne über die interaktive Karte auf der kantonalen Geoinformationsplattform ThurGIS abgeklärt werden, teilte der Kanton Thurgau am Dienstag mit.

    Bisher waren rund 26'300 Objekte von der Bewilligungspflicht betroffen. Nun wurde die Zahl reduziert. Der Grund: Auf Gebäuden in Ortsbildern von kantonaler Bedeutung oder in Dorfzonen sowie in Ortsbild- und Umgebungsschutzzonen bestehe keine Bewilligungspflicht mehr.

    Meldeverfahren statt Baubewilligungen

    Auf der überarbeiteten «Solarkarte» sind deshalb neu nur noch knapp 11'200 Gebäude mit Bewilligungspflicht aufgeführt.

    Für Solaranlagen auf Objekten, die nicht von der Bewilligungspflicht betroffen seien, müsse «nur ein Meldeverfahren» durchgeführt werden, heisst es in der Mitteilung.

    Kommentare

    User #3993 (nicht angemeldet)

    Wozu brauchen die Gemeinde / Kanton behörde noch Bewilligung für Solar? wenn das nicht nur um "Hände zu Waschen ist", es wird bald einfacher für den Bundesrat ein neues AKW zu Bauen als wir Solaranlage zu montieren, da stimmt doch was nicht das sie derartig Rückgängig sind.

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