Wie die Gemeinde Zufikon angibt, erhielt die Gemeindekanzlei vermehrt Reklamationen, dass Hundehalter den Kot ihres Vierbeiners nicht ordnungsgemäss entsorgen.
hundehalter
Hundehalter. (Symbolbild) - Pixabay
Ad

Die Kotaufnahme ist eine gesetzliche Pflicht. Hundekot hat auf den Feldern, Trottoirs, Flurwegen, im Wald und so weiter nichts zu suchen. Hundekot ist ungesund für die Tiere, das liegt in erster Linie am Krankheitserreger Neospora Caninum, den Hunde über den Kot ausscheiden.

Die Gemeinde bittet die Hundehalter, den Kotsack bis zum nächsten Robidog zu tragen und ihn dort zu entsorgen. Das Deponieren von vollen Kotsäcken für den Rückweg des Spaziergangs ist nicht gestattet.

Die Gemeinde Zufikon dankt allen pflichtbewussten Hundehaltern, die die Hinterlassenschaften ihres Hundes sachgerecht entsorgen. Robidog-Säckli können kostenlos bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Zufikon