Eggenwil

Gemeinde erfüllt Asyl-Aufnahmepflicht wieder vollumfänglich

Eggenwil deckt die gesetzliche Aufnahmepflichtquote erneut vollständig ab. Neu wurde eine neunköpfige Familie aus Afghanistan zugewiesen und aufgenommen.

Eggenwil
Das Dorfzentrum der Gemeinde Eggenwil. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Eggenwil mitteilt, wurde, nachdem die seit 2018 in Eggenwil lebende sechsköpfige Familie aus Afghanistan im November 2024 vom Staatssekretariat für Migration (SEM) einen positiven Asylentscheid respektive den Status «B Flüchtlinge bis 5 Jahre» erhalten hatte und schliesslich per Ende Mai 2025 nach Künten wegzog, der Gemeinde gestern durch den kantonalen Sozialdienst eine neunköpfige Familie zugewiesen.

Die wiederum aus Afghanistan stammenden Eltern mit ihren sieben Kindern, darunter zwei einjährige Zwillingsbuben und drei schulpflichtige Kinder, sind im Oktober letzten Jahres in die Schweiz eingereist und lebten seither in der kantonalen Unterkunft Torfeld in Buchs.

Kommunale Zuständigkeit für Asylunterbringung

Die Gemeinden sind gemäss Sozialhilfe- und Präventionsgesetz zuständig für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern (Ausweis F-VA), die im Kanton Aargau leben. Diese werden nach Massgabe der schweizerischen Wohnbevölkerung auf die Gemeinden verteilt. Auch Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung (Ausweis S) fallen in die Zuständigkeit der Kommunen.

Gemeinden, welche die fortwährend monatlich der Lage angepasste Aufnahmepflichtquote nicht erfüllen, erhalten vom Kanton eine Zuweisungsverfügung zur Aufnahme der noch ausstehenden Anzahl Personen beziehungsweise der Meldung von Plätzen. Bei ungenutztem Ablauf der Vorlaufzeit stellt der Kantonale Sozialdienst den betroffenen Gemeinden eine Kostenpauschale für die Ersatzzahlung von 90 Franken pro Person und Tag in Rechnung.

Asylunterkunft in Eggenwil voll belegt

Die Gemeinde Eggenwil nimmt seit 1990, also seit nunmehr 35 Jahren, nahezu ununterbrochen vom Kanton zugewiesene Personen nach dem Asylrecht auf. Bei einer gesetzlichen Aufnahmepflichtquote von gegenwärtig 12,43 Personen (Stichdatum 1. Juli 2025) beherbergt und betreut Eggenwil derzeit insgesamt 16 vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F-VA) mit Nationalitäten Afghanistan und Irak in der 2018 neu erbauten gemeindeeigenen Asyl- und Flüchtlingsunterkunft beim Gemeindehaus. Ausserdem ist aktuell eine schutzbedürftige Person aus der Ukraine (Ausweis S) privat untergebracht.

Rahel Wismer zeichnet als Leiterin der Abteilung Soziale Dienste in enger Zusammenarbeit mit der übrigen Gemeindeverwaltung auch für die Betreuung, Beratung und Begleitung der Asylsuchenden verantwortlich. Sie unterstützt die geflüchteten Personen bei der Bewältigung des Alltags und ganz allgemein bei der Integration in der Schweiz, im Kanton Aargau und in der Gemeinde Eggenwil.

Zu ihren Aufgaben gehört ebenso die Aufsicht über den Innen- und Aussenbereich der Unterkunft im Teamwork mit Hauswart Markus Belser der technischen Dienste.

Respektvoller Umgang und gezielte Förderung

Die Zusammenarbeit mit den Asylsuchenden beruht seit jeher auf dem Respekt gegenüber den Menschen aus allen Erdteilen. Das Gemeindepersonal achtet und wahrt die Grundrechte und Rechtsansprüche der Asylsuchenden gemäss Verfassung und Gesetz.

Zudem richtet sich die Betreuung nach den Grundsätzen des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP) respektive nach den konkreten Wirkungszielen und verbindlichen Integrationsprozessen der Integrationsagenda Schweiz: Persönliche Erstinformation, Potenziale erkennen und nutzen, möglichst rasch die Sprache lernen, gezielt begleiten und unterstützen, konsequent fördern und fordern, vertraut machen mit den Schweizer Lebensgewohnheiten.

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