Wie die Gemeinde Bellikon meldet, werden im Frühling 2024 nach Ablauf der Grabesruhe Erdbestattungsgräber und Urnengräber geräumt.
Grabstein
Ein Grabstein. (Symbolbild) - Pexels
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Bei der Räumung handelt es sich um Erdbestattungsgräber aus den Jahren 1994 bis 1998 (E40 bis E46) und Urnengräber aus den Jahren 1994 bis 1999 (U14 bis U21).

Als Grabräumung ist das Entfernen von Grabsteinen oder –platten und der Bepflanzung zu verstehen. Erdbewegungen (Ausgrabungen) erfolgen keine.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass sich die Dauer der Grabesruhe nach der Erstbestattung richtet.

Hinweistafeln werden angebracht

Private Räumungen sind bis Ende April 2024 vorzunehmen. Vor der Wegnahme des Grabsteins ist Herr Reto Meier, Leiter Bauamt, zu informieren.

Angehörige, die den Grabstein durch Dritte entfernen lassen, haben diesen einen schriftlichen Auftrag zu erteilen, welcher vor der Entfernung der Gemeindekanzlei Bellikon vorzuweisen ist.

Nach Ablauf dieser Frist ab 1. Mai 2024 wird die Gemeinde über die noch verbliebenen Grabsteine und Bepflanzungen verfügen und die Räumung zulasten der Gemeinde veranlassen.

Zur vorgesehen Grabräumung werden bei den Eingängen zum Friedhof sowie bei den Räumungsreihen Hinweistafeln angebracht.

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