Wie die Gemeinde Bremgarten AG mitteilt, werden die Eigentümer gebeten, leer stehende Objekte bis am 31. Mai 2024 den Einwohnerdiensten Bremgarten zu melden.
Bremgarten Obertorplatz.
Bremgarten Obertorplatz. - Nau.ch / Simone Imhof
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Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Stichtag für die Erhebung ist jeweils der 1. Juni.

Als Leerwohnungen gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen und Einfamilienhäuser, die am Stichtag unbesetzt, aber bewohnbar sind und am Stichtag zur Dauermiete von mindestens drei Monaten ausgeschrieben oder zum Kauf angeboten werden.

Liegenschaftsverwaltungen und Eigentümer werden gebeten, leer stehende Objekte bis am 31. Mai 2024 per E-Mail den Einwohnerdiensten Bremgarten zu melden.

Angaben wie Miete oder Kauf sowie Anzahl der Zimmer werden benötigt.

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