Bremgarten ruft zum Pflanzenrückschnitt an Strassen auf

Wie die Stadt Bremgarten mitteilt, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen aufgefordert, Bäume und Sträucher bis 30. September 2023 zurückzuschneiden.

Blick auf die Gemeinde Bremgarten im Kanton Aargau.
Blick auf die Gemeinde Bremgarten im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen werden aufgefordert, ihre in das Strassenraumprofil und die Sichtzonen ragenden Bäume, Sträucher und Hecken bis spätestens 30. September 2023 zurückzuschneiden.

Es wird auf Paragraf 109 Absatz 2 BauG, Paragraf 42 BauV und Paragraf 7 Polizeireglement verwiesen.

Die lichten Höhen haben über Strassen mindestens 4,5 Meter und über Gehwegen mindestens 2,5 Meter zu betragen.

Sichtfreier Raum in den Sichtzonen ist einzuhalten

Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Strassennamensschilder dürfen nicht überwachsen sein.

Randsteine von Strassen und Gehwegen sind von überhängenden Sträuchern und Bodendeckern freizuhalten.

In den Sichtzonen (zum Beispiel bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen, Grundstückszufahrten) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 Zentimeter und drei Metern jederzeit gewährleistet sein.

Rückschnitt auf Kosten der Grundeigentümer

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Eigentümer für Schäden haftbar gemacht werden können, die durch Bäume und Sträucher verursacht werden, welche in das Strassenraumprofil ragen oder die Sichtzonen beeinträchtigen.

Ab dem 1. November 2023 werden nach erfolgloser Aufforderung zum Rückschnitt die Pflanzungen durch den Werkhof und auf Kosten der Grundeigentümer zurückgeschnitten.

Für allfällige Schäden durch das Schneiden der Pflanzen kann der Werkhof nicht haftbar gemacht werden.

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