Wie die Gemeinde Binningen schreibt, wird für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 Jürg Bräutigam als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Katholische Kirche Heiligkreuz, Margarethenstrasse in Binningen. Der Friedhof befindet sich gegenüber auf der anderen Strassenseite.
Katholische Kirche Heiligkreuz, Margarethenstrasse in Binningen. Der Friedhof befindet sich gegenüber auf der anderen Strassenseite. - Nau.ch / Werner Rolli
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Gestützt auf die Bekanntmachung im Binninger Anzeiger vom 7. März 2024 und 14. März 2024 ist einzig Bürgerrat Jürg Bräutigam für das Amt des Bürgergemeindepräsidiums vorgeschlagen worden.

Die Gemeindeverwaltung Binningen hat den Wahlvorschlag auf die Formerfordernisse, die Wählbarkeit des Kandidaten und die Gültigkeit der Unterschriften geprüft und in Ordnung befunden.

Nachdem nur ein einziger Wahlvorschlag eingegangen ist, kann gestützt auf Paragraf 30 des Gesetzes über die politischen Rechte und Paragraf 13 Ziffer zwei der Bürgergemeindeordnung auf die Urnenwahl verzichtet und der zur Wahl Vorgeschlagene als in stiller Wahl gewählt erklärt werden.

Beschwerden gegen den Beschluss

Unter Vorbehalt allfälliger Beschwerden gemäss Paragraf 83 des Gesetzes über die politischen Rechte wird Jürg Bräutigam als Bürgergemeindepräsident für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 als gewählt erklärt.

Gegen diesen Beschluss kann innert drei Tagen ab Publikation im Binninger Anzeiger Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft erhoben werden.

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