Oberwil (BL)

Oberwil BL setzt Vergütungszins für 2024

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Region Binningen,

Wie die Gemeinde Oberwil BL angibt, bietet sie Steuerzahlenden einen Anreiz zur frühzeitigen Zahlung mit einem Vergütungszins von 1,5 Prozent für das Jahr 2024.

Infokasten der Gemeindeverwaltung Oberwil.
Infokasten der Gemeindeverwaltung Oberwil. - Nau.ch / Werner Rolli

Der Gemeinderat hat den Vergütungszins für frühzeitig einbezahlte Gemeindesteuern für das Jahr 2024 auf 1,5 Prozent festgelegt.

Der Zins liegt damit 0,7 Prozentpunkte über jenem des Kantons. Somit ist es für Oberwiler Steuerzahlende attraktiv, die Gemeindesteuern vor den Kantonssteuern zu bezahlen.

Diese Zinsgutschrift wird im Übrigen nicht besteuert. Der Verzugszins beträgt neu fünf Prozent.

Belohnung für frühzeitige Zahlungen

Steuerzahlende, die ihre Steuern frühzeitig bezahlen, erhalten damit ab Zahlungseingang nach dem 1. Januar 2024 bis zur Fälligkeit der Steuern am 31. Oktober 2024 maximal bis zur Höhe des in Rechnung gestellten Steuerbetrages einen Zins von 1,5 Prozent.

Den Steuerpflichtigen, die ihre Steuern trotz vorliegender provisorischer Steuerrechnung nicht bis zum Fälligkeitstermin begleichen, wird ab dem 1. November 2024 ein Verzugszins von fünf Prozent belastet.

Die genauen Ausführungen zu Vergütungs- und Verzugszins können im Steuerreglement der Gemeinde Oberwil gefunden werden.

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