Wie die Gemeinde Bottmingen mitteilt, können seit 20. Dezember 2021 nur noch genesene, geimpfte und negativ getestete Personen Zutritt ins Bad erhalten.
Gemeindeverwaltung an der Schulstrasse in Bottmingen.
Gemeindeverwaltung an der Schulstrasse in Bottmingen. - Nau.ch / Werner Rolli
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Aufgrund der neuen Schutzmassnahmen gilt seit dem 20. Dezember 2021 für den Zutritt im Hallenbad in Bottmingen die 2G-Plus-Regel.

2G Plus bedeutet, dass nur Menschen zu einer Veranstaltung oder an einem Ort zugelassen sind, die vollständig geimpft oder von einer COVID-19-Infektion genesen sind und die zusätzlich auch noch aktuell schnellgetestet sind.

Das Plus steht für den Antigen-Schnelltest, dem sich Geimpfte und Genesene unterziehen müssen. Bei 2G Plus haben Ungeimpfte keinen Zutritt.

Nur Personen mit einem entsprechenden Zertifikat kann Eintritt gewährt werden. Wichtige Ausnahme: Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen.