Wie die Gemeinde Binningen bekannt gibt, dürfen die Früchte in den Obstgärten der Gemeinde gepflückt und verzehrt werden.
Reformierte Kirche St. Margarethen in Binningen. Wahrzeichen der Gemeinde; Kulturdenkmal mit Winkelhakengrundriss.
Reformierte Kirche St. Margarethen in Binningen. Wahrzeichen der Gemeinde; Kulturdenkmal mit Winkelhakengrundriss. - Nau.ch / Werner Rolli
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In der Gemeinde Binningen beim Spiegelfeld, an der Ecke Benkenstrasse und Im Kugelfang gibt es eine kleine Naturwiese. Darauf haben die Auszubildenden der Gemeindegärtnerei über die letzten Jahre Apfel-, Nuss- und Kirschbäume gepflanzt. Die Früchte dürfen gepflückt und verzehrt werden.

Auch die Hochstammbäume im Obstgarten «Zwanzig Jucharten» tragen Früchte, die gepflückt werden dürfen. Der Obstgarten der Gemeinde befindet sich auf dem Bruderholz – dort, wo Kirschtalrain und Bruderholzrain zusammenlaufen. Infotafeln erklären die Zusammenhänge, zwei Nussbäume mit Rundbänken spenden Schatten und laden zur Rast ein. Die Sortenliste sowie interessante Hinweise für Naturliebhaber, Gourmets und Hobbygärtner sind auf der Gemeindewebseite verfügbar.

Es wird empfohlen, das Obst vor Ort zu geniessen und zu degustieren und seine Pflückmengen zum Mitnehmen auf einen Verbrauch zu beschränken, den man in drei Tagen selbst konsumieren kann. Hilfsmittel wie Pflückstange, Körbe, Leiter oder Harassen müssen selber mitgebracht werden. Die Sicherheit geht vor. Die Gemeinde weist darauf hin, keine Wagnisse einzugehen.

Auch Fallobst kann gerüstet und verwertet werden. Liegen gebliebenes Obst wird auch gerne von Kleintieren wie Igel, Insekten und Bodenlebewesen als Futterquelle verwertet.

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