Wie die Gemeinde Bottmingen bekannt gibt, soll der Gehölzschnitt nicht während der Hauptbrut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli 2024 vorgenommen werden.
Wegweiser zur Gemeindeverwaltung an der Schulstrasse in Bottmingen.
Wegweiser zur Gemeindeverwaltung an der Schulstrasse in Bottmingen. - Nau.ch / Werner Rolli
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Sträucher, Hecken und Bäume sind Lebensraum vieler Tiere. Vögel nutzen sie als Brutplatz, Igel als Versteckmöglichkeit.

Auch andere Tiere nutzen Sträucher und Hecken für die Fortpflanzung und zur Nahrungssuche.

Daher ist der starke Gehölzschnitt oder das vollständige Entfernen von Sträuchern und Hecken oder das Fällen von Bäumen während der Hauptbrut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli 2024 zu vermeiden.

In diesem Zeitraum sind alle Vögel geschützt.

Möglichkeit einer Ausnahmebewilligung beim Amt für Wald

Lassen sich Eingriffe an Gehölzen dennoch nicht vermeiden, muss vor dem Rückschnitt oder Entfernen von Bäumen, Hecken oder Sträuchern kontrolliert werden, ob Vögel darin nisten.

Ist dies der Fall, darf das Gehölz gemäss Gesetz nicht entfernt werden.

Wenn beispielsweise eine Baumfällung während der Hauptbrut- und Setzzeit nicht zu umgehen ist, kann beim Amt für Wald eine Ausnahmebewilligung beantragt werden.

Die Situation wird ein paar Tage vor der Ausführung von einer Fachperson beurteilt. Weitere Informationen finden sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

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