Stadt Biel verwehrte einigen Bürgern das Wählen zu Unrecht
Die Stadt Biel hat anlässlich der Bieler Wahlen vom 27. September einige Personen unzulässigerweise vom Wählen abgehalten. Diese Personen warteten am Sonntagmittag um 12.00 Uhr vor einem Wahllokal auf den Einlass, wurden aber nicht mehr zugelassen.

Eine dieser Personen erhob beim Regierungsrat des Kantons Bern Beschwerde, und dieser hat ihr Recht gegeben, wie die Stadt Biel am Mittwoch mitteilte.
Laut dem Communiqué ist die Kantonsregierung der Ansicht, wer sich sonntags um 12.00 Uhr vor einem Wahllokal in einer Warteschlange befinde, müsse zugelassen werden - unabhängig von den Rahmenbedingungen. Gemeint ist die spezielle Situation wegen der Corona-Pandemie.
Die Stadt Biel hatte das Stimmlokal am Robert-Walser-Platz am 27. September um 12.00 Uhr geschlossen und nur noch einige direkt vor dem Eingang postierte Personen eingelassen. Andere, die sich auf dem Platz befanden, wurden abgewiesen. Das führte bei diesen zu grossem Unmut.
Die Kantonsregierung hat laut der Bieler Mitteilung auch festgestellt, dass die Wahlzettel, die am 27. September nicht abgegeben werden konnten, das Wahlresultat nicht infrage gestellt hätten. Es bleibt somit gültig.
Laut der Bieler Stadtregierung ist es das erste Mal, dass in Biel eine solche Situation eingetreten ist.