Revision der Sozialhilfeverordnung: Biel meldet Bedenken

Stadt Biel
Stadt Biel

Biel/Bienne,

Die Gemeinde Biel betont die Notwendigkeit einer professionellen, entlasteten Sozialhilfe und fordert faire Bedingungen bei der Revision der Kantonsverordnung.

Blick auf die Altstadt von Biel.
Blick auf die Altstadt von Biel. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Wie die Stadt Biel berichtet, führt der Kanton Bern zurzeit eine Konsultation zur Totalrevision der Sozialhilfeverordnung durch. Der Gemeinderat Biel anerkennt die Bemühungen der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion für ein modernisiertes Regelwerk, ist aber mit den vorgeschlagenen Lösungen noch nicht zufrieden. Die Revision hat punktuelle Mängel und trägt den Realitäten der Sozialdienste zu wenig Rechnung.

Insbesondere weist der Gemeinderat darauf hin, dass die Professionalisierung der Sozialhilfe im Kanton Bern wichtig ist und die Gemeinden dafür angemessen entschädigt werden müssen. Die Dossier-Belastung der Mitarbeitenden auf den Sozialdiensten muss limitiert werden, damit ausreichend Zeit für eine wirkungsvolle Beratung und Hilfestellung für alle Betroffenen bleibt.

Bedeutende anstehende Mehrbelastungen, welche mit der Einführung von NFFS, dem neuen kantonalen Fallführungssystem erwartet werden, dürfen nicht auf die Gemeinden abgeschoben werden. Diese sind im Verbund via Lastenausgleich von Kanton und Gemeinden gemeinsam zu tragen, was der Kanton in der vorliegenden Verordnung vernachlässigt.

Selbstbestimmung und familiengerechte Hilfe

In Bezug auf die Sozialhilfeleistungen will der Gemeinderat die Autonomie der Betroffenen stärken. Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt soll der Teuerung angepasst werden, die Familien und Kinder sollen durch moderate monatliche Zusatzleistungen entlastet werden und der Support in Digitalisierungsfragen soll auch im Erwachsenenalter erfolgen und nicht nur während der Ausbildung.

Die Einführung einer mehrstufigen Integrationszulage durch den Kanton wird begrüsst, weil so endlich Wertschätzung für jene möglich wird, welche ihre Integrationsbemühungen in einem hohen Pensum vorantreiben.

Für Biel von grosser Bedeutung sind die Regelungen zur Zweisprachigkeit. Der Gemeinderat besteht darauf, dass die im Gesetz vorgesehene Abgeltung in einem Rahmen geregelt wird, welcher die bisherigen Erkenntnisse von durchgeführten Evaluationen berücksichtigt.

Kritik am kantonalen Vorschlag

Der kantonale Vorschlag wird als unzureichend zurückgewiesen. Biel weist auch darauf hin, dass dringend auf den weiteren Ausbau von administrativ aufwendigen Regelungen verzichtet werden soll und stattdessen der Beratung und der Prävention auch in den Detailregelungen mehr Freiraum zukommen sollte, damit wie dies das Gesetz vorschreibt, die individuellen Situationen von Betroffenen angemessen berücksichtigt werden.

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Kommentare

User #7347 (nicht angemeldet)

Ab 50 braucht es keine Beratungen oder Integrationsmassnahmen mehr aber mehr $, damit diese Leute die höheren Rechnungen bezahlen können und menschenwürdig leben können. So können die Sozialarbeiter entlastet werden und viel Geld kann gespart werden. Ab 50 sind die Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt sowieso sehr gering. Hehehe. LOL.

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