Pieterlen fordert zur Rücksicht auf den Winterdienst auf
Wie die Gemeinde Pieterlen mitteilt, können die Schneeräumungsarbeiten nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme zufriedenstellend ausgeführt werden.

Staatsstrassen werden durch den kantonalen Unterhaltsdienst geräumt, für die Gemeindestrassen ist die Einwohnergemeinde Pieterlen zuständig.
Die Mitarbeitenden des Werkhofs als Verantwortliche für den Schneeräumungs- und Winterdienst haben sich vorbereitet, um auch in den kommenden Monaten das öffentliche Gehweg- und Strassennetz in der Gemeinde Pieterlen für die Einwohnenden in möglichst gutem Zustand zu halten.
Die Schneeräumungsarbeiten dienen der Verkehrssicherheit. Sie können nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme zur Zufriedenheit der Einwohnenden fristgerecht ausgeführt werden.
Die Schneeräumung in Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der GrundeigentümerInnen beziehungsweise der MieterInnen der betreffenden Objekte.
Behinderungen der Winterdienstarbeiten sind zu vermeiden
Auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellte Motorfahrzeuge behindern die Winterdienstarbeiten. Es besteht die Gefahr der Beschädigung von Fahrzeugen durch Winterdienstgeräte.
Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bitten wir Sie, Fahrzeuge nach Möglichkeit nicht auf den öffentlichen Strassen und Parkplätzen, auf Gehwegflächen sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen. Jede Haftung für Schäden muss abgelehnt werden.
Äste und Bepflanzungen, die in den Strassenraum hineinragen und den Winterdienst beeinträchtigen beziehungsweise die Verkehrssicherheit gefährden, sind unbedingt zurückzuschneiden.
Das kantonale und kommunale Personal kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden. Zudem ist es verboten, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern.