Kompromisslösung für Zone mit Planungspflicht am Bahnhof
Die Zone mit Planungspflicht «Bahnhof Pieterlen» wurde angepasst: Bebaute Parzellen nördlich der Sägestrasse entfallen, die Entwicklungsziele bleiben bestehen.

Wie die Gemeinde Pieterlen berichtet, ist die erste Fassung einer Zone mit Planungsflicht ZPP vom 5. Dezember 2024 bis 31. Januar 2025 einer öffentlichen Mitwirkung unterzogen worden. Die Planungs- und Baukommission sowie der Gemeinderat haben in der Folge die eingegangenen Eingaben der Mitwirkung beraten.
Als wichtigste Änderung wurde die Abgrenzung der neuen Zone geändert: Es gibt neu zwei Zonen mit Planungspflicht, aus der ZPP beziehungsweise neu den ZPPs entlassen wurden die heute bereits umfänglich bebauten Parzellen nördlich der Sägestrasse.
Die so angepasste Planung entspricht dem kommunalen Gesamtrichtplan «Pieterlen 2035+» und wird als Mittelweg beziehungsweise Kompromiss gesehen, einerseits um weitmöglichst auf die Belange der Mitwirkenden einzutreten, andererseits um die Entwicklungsziele der Gemeinde nicht zu vernachlässigen.