Gestaltungsleitlinien schützen historischen Dorfkern
Pieterlen präzisiert mit neuen Leitlinien das Bauen im historischen Dorfkern, um das Ortsbild zu bewahren und Qualität bei Baugesuchen zu sichern.

Der historische Dorfkern von Pieterlen ist ein Zeitzeuge aus der vorindustriellen Zeit und ein am Jurasüdfuss einmaliges Kulturgut, berichtet die Gemeinde Pieterlen. Charakteristische Merkmale im Ortsbild des ehemaligen Bauerndorfes sind bis heute sichtbar, trotz der enormen Veränderungen im vergangenen Jahrhundert.
Um weiteren Verlust dieser für Pieterlen identitätsstiftenden Präsenz zu vermeiden und die wahrnehmbaren Merkmale des alten Dorfkerns wieder zu stärken, erfordert das Bauen im historischen Dorfkern eine besondere Sorgfalt.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat vor einiger Zeit beschlossen, in einem Workshopverfahren mögliche Umsetzungsinstrumente zu ermitteln, welche die bestehenden Bestimmungen aus dem Baureglement (Art. 511; Ortsbilderhaltungsgebiet) präzisieren. Zugleich sollten auch Hinweise und Empfehlungen zum Prozess (Bauvoranfrage, Baugesuch) formuliert werden.
Fachliche Grundlage für den Ortsbildschutz
Die vorliegenden Gestaltungsleitlinien wurden in einem intensiven Verfahren unter Einbezug von Gemeindevertretern, der kantonalen Denkmalpflege, dem Berner Heimatschutz sowie Fachpersonen aus Architektur und Freiraumplanung erarbeitet.
Der Gemeinderat hat die Gestaltungsleitlinien anlässlich der Sitzung vom 1. Juli beschlossen. Mit den Gestaltungsleitlinien werden die bestehenden rechtlichen Vorgaben gemäss gültigen Baureglement (Art. 511) präzisiert. Die Gestaltungsleitlinien stellen keine eigenständigen Vorschriften dar, sondern bilden eine fachliche Grundlage für die Planung und Beurteilung von Baugesuchen.
Sie sind damit nicht grundeigentümerverbindlich, zeigen aber die Leitlinien der Gemeinde und der dafür zuständigen Fachstellen zur Qualitätssicherung im Ortsbildschutz auf.
Fachberatung stärkt Qualität bei Bauvorhaben
Zudem hat der Gemeinderat zusammen mit dem Erlass der Gestaltungsleitlinien beschlossen, künftig eine ständige Fachberatung gemäss Baureglement Art. 421 einzusetzen, welche alle Bauvorhaben, die für das Orts- und Landschaftsbild von Bedeutung sind, aus fachlicher Sicht beurteilt.