Gemeinderat stärkt Vereinbarkeit von Amt und Familie
Der Gemeinderat Biel unterstützt den Vorschlag, Mitgliedern des Grossen Rates bei Mutterschaftsurlaub eine befristete Stellvertretung zu ermöglichen.

Wie die Stadt Biel berichtet, unterstützt der Gemeinderat den vom Büro des Grossen Rates des Kantons Bern in die Vernehmlassung geschickten Vorschlag, für die Grossratsmitglieder eine Stellvertretungsmöglichkeit einzuführen.
Sie wäre fakultativ und könnte von denjenigen genutzt werden, die wegen eines Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs nicht im Rat Einsitz nehmen können. Sie könnten sich während mindestens zwei Sessionen vertreten lassen, wobei die Vertretung nach den Grundsätzen des Nachrückens erfolgt.
Eine ähnliche Bestimmung (wenn auch nicht auf den Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub beschränkt) wird per 1. Januar 2029 für den Bieler Stadtrat in Kraft treten. Deshalb ist der Gemeinderat der Ansicht, dass die Anwendung der gleichen Regeln für Personen, die Mitglieder beider Parlamente sind und Eltern werden, sinnvoll ist.
Regionale und sprachliche Vertretung im Blick
Ausserdem würde ein Parlamentsmitglied aus der Region bei einer längeren Abwesenheit durch eine andere Person aus der Region vertreten, womit diese in Bern immer im gleichen Mass vertreten ist.
Der Gemeinderat stellt allerdings die Frage in den Raum, ob bei der Anwendung der neuen Bestimmungen die garantierten Sitze für die Französischsprachigen des Wahlkreises Biel-Seeland im Fall von zweisprachigen Listen berücksichtigt werden.






