Teigwarenproduzenten dürfen Farfalle auch in Biel weiterhin als Farfalle bewerben. Das machte die Stadt im Communiqué vom Mittwoch, 31. Mai 2023, deutlich.
Hafen Biel mit Bielersee und dem Motorschiff Stadt Biel.
Hafen Biel mit Bielersee und dem Motorschiff Stadt Biel. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Zweieinhalb Wochen vor der Abstimmung über das umstrittene Reklamereglement warf sie den Gegnern vor, in den sozialen Medien falsche Aussagen zu verbreiten.

So treffe es nicht zu, dass Eigennamen, Marken und Slogans zwingend übersetzt werden müssten.

Die Sitzbezüge im Eishockeystadion dürften also weiter «Hot Seats» heissen. Auch dürfe nach wie vor mit Slogans wie «Ici c'est Bienne!» geworben werden, ohne dass eine Übersetzung erforderlich wäre.

Die Gegner warnen vom «Zwang zur Zweisprachigkeit»

Der umstrittene Artikel 5 des Reglements betreffe ausserdem bloss Reklamen auf Werbeträgern, die einem Baubewilligungsverfahren unterliegen.

Mit der Revision des Reklamereglements wollen Gemeinderat und Parlament für mehr Werbung in den beiden offiziellen Amtssprachen Deutsch und Französisch sorgen.

Die Gegner warnen vor einem «Zwang zur Zweisprachigkeit». Das Volk entscheidet am 18. Juni 2023.

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