Der Bieler Stadtrat will bei der Zuteilung der Direktionen ein Wort mitreden. Er hat am Mittwoch ein Vetorecht in der totalrevidierten Stadtordnung verankert.
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Biel - Keystone
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Der Gemeinderat hatte vorgeschlagen, dass er künftig ohne Mitwirkung des Parlaments über die Verwaltungsorganisation und die Zuteilung der Direktion entscheiden kann.

Der Gemeinderat sei besser geeignet, die bestmögliche Lösung zu finden, sagte Stadtpräsident Erich Fehr (SP).

Bestimme das Parlament, wer welche Direktion führe, könne es gefährlich werden. Das habe sich seinerzeit gezeigt, als der bernische Grosse Rat nicht bereit gewesen sei, einem Romand die Baudirektion zu übertragen.

Die «Affäre Moeckli» von 1947 habe den Jura-Konflikt massgeblich angeheizt.

Zwei Lesungen 2023

Die Mehrheit des Bieler Stadtrats entschied sich für einen Kompromiss. Der Gemeinderat soll die Direktionen «unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Stadtrat» zuweisen.

Das Parlament nahm am Mittwoch die Beratungen über die Totalrevision der Stadtordnung in Angriff. In Biel wird seit 2017 an einer neuen «Stadtverfassung» gearbeitet. 2020 gab der Stadtrat das Geschäft wegen einer Flut von Änderungsanträgen in die Kommission zurück.

Nun soll es in zwei Lesungen im Juni und im Herbst 2023 beraten werden. Das letzte Wort hat voraussichtlich am 3. März 2024 die Stimmbevölkerung.

Erste Pflöcke schlug der Stadtrat am Mittwoch ein. So beschloss er, dass der Gemeinderat weiterhin im Proporz gewählt wird.

50 Anträge liegen vor

Auch lehnte er es ab, ein rotierendes Stadtpräsidium einzuführen und so dem Beispiel von Berner Regierung und Bundesrat zu folgen.

Dem Stadtrat liegen insgesamt 50 Anträge vor. Dabei geht es etwa um einen Lohndeckel für den Gemeinderat, um die Wählbarkeit von Mitgliedern der Stadtregierung ins Kantons- und Bundesparlament und um die Einführung der sogenannten Volksmotion, die der ausländischen Wohnbevölkerung eine Mitsprachemöglichkeit geben soll.

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