Der Berner Regierungsrat hat die besondere Verwaltung für die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Thun-Strättligen vorläufig bis am 30. Juni 2024 verlängert.
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Eine Kirchenbank in einer Kirche. (Symbolbild) - Keystone

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die vorübergehende Fortsetzung der besonderen Verwaltung für die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Thun-Strättligen bis zum 30. Juni 2024 genehmigt. Sobald ein handlungsfähiger Kirchgemeinderat gewählt ist, endet die besondere Verwaltung.

Seit Januar 2023 setzt die Berner Regierung den ehemaligen Regierungsstatthalter Christoph Lerch als besonderer Verwalter der Kirchgemeinde Thun-Strättligen ein. Diese Verwaltung hätte Ende 2023 enden sollen, teilte die Direktion für Inneres und Justiz am Donnerstag mit.

Grund für die besonderer Verwaltung war der Rücktritt des gesamten Kirchgemeinderats im Herbst 2022. Dem Rücktritt ging eine jahrelange Kraftprobe mit der Gesamtkirchgemeinde Thun voraus.

Lerchs Auftrag war die Aufgaben des Kirchgemeinderates umfassend wahrzunehmen und die Wiederbesetzung des Kirchgemeinderates einzuleiten.

Zudem sollte eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung zur Mitwirkung der Kirchgemeinde Thun-Strättligen an den geplanten Fusionsabklärungen «Eine Kirchgemeinde Thun» organisieren.

Letzteren wurde erfüllt und das Kirchenvolk habe im März 2023 den Fusionsaklärungen zugestimmt, hiess es weiter. Hingegen hätten aber bisher nicht genügend Kandidierende für einen neuen Kirchgemeinderat gefunden werden können.

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