Steuerabzug für Drittbetreuung von Kindern steigt im Kanton Bern
Im Kanton Bern steigen aller Voraussicht nach die maximal zulässigen Steuerabzüge für die Drittbetreuung von Kindern bis 14 Jahre auf 16'000 Franken.

Heute beträgt der Maximalabzug 12'000 Franken. Das hat der bernische Grosse Rat am Mittwoch, 14. September 2022, beschlossen. Er nahm diese Änderung im Rahmen einer Revision des kantonalen Steuergesetzes vor. Die Erhöhung soll für eine bessere Vereinbarkeit von Familienleben und Berufstätigkeit sorgen. Die Gesetzesrevision wird zwei Lesungen unterzogen – erst die erste Lesung ging am Mittwoch über die Bühne.
Die zweite Lesung folgt später. Noch ist die Erhöhung des Kinderbetreuungsabzugs also nicht ganz unter Dach und Fach.
Bereits im Jahr 2019 hatte der Grosse Rat bei einer früheren Steuergesetzrevision den Kinderbetreuungsabzug von damals 8000 auf 16'000 Franken erhöht. Er korrigierte diesen Betrag dann aber in der zweiten Lesung im Jahr 2020 auf 12'000 Franken. Zwei Jahre später ist er also doch bereit, 16'000 Franken Abzug zu gewähren.
Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sollte gefördert werden
In der nun zur Diskussion stehenden Steuergesetzrevision geht es in erster Linie um die Anpassung kantonalen Rechts an neues Bundesrecht. Doch wollen Kantonsregierung und Grosser Rat mit der Revision auch die Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen fördern. Das ist der Kernpunkt der Revision.
Einen wichtigen Artikel wies das Kantonsparlament aber am Mittwoch, 14. September 2022, an die vorberatende Kommission zurück. Mit diesem Artikel sollen Photovoltaik- und Solarthermieanlagen generell von der amtlichen Bewertung von Liegenschaften ausgenommen werden.
Die Kommission beantragte Rückweisung, weil ihr laut den Worten ihres Sprechers Daniel Bichsel (SVP/Zollikofen) schien, dieser Artikel könne für eine neue Ungleichbehandlung sorgen, nämlich zuungunsten der Landwirtschaft. Das will sie nun näher prüfen.