Private und städtische Kitas in Bern konnten nicht gleichermassen von Unterstützungsleistungen profitieren. Dies soll nun angepasst werden.
Kindertagsstätte Kindertagesbetreuung
Kinder in einer Kindertagesstätte. (Symbolbild) - Keystone

Die Folgen der Corona-Pandemie haben alle Kitas stark gefordert. Neben der Verpflichtung durch den Bundesrat, die Betriebe während des Lockdowns im Jahr 2020 für Eltern ohne Alternative in der Kinderbetreuung offen zu halten, mussten die Kitas deutliche Ertragsausfälle und einen Rückgang der Auslastung verkraften.

Von den finanziellen Hilfen konnten die städtisch geführten Kitas nicht im gleichen Umfang profitieren wie die privat geführten.

Die Bundeshilfen für nicht besetzte Plätze standen nur den privaten Kitas zu, während die von Gemeinden geführten Kitas nur zu einem Bruchteil über den Kanton entschädigt wurden.

Anpassung des Betreuungsreglements geplant

Zudem konnten Gemeinden und ihre Betriebe keine Kurzarbeitsentschädigungen für die Mitarbeitenden beantragen, und ihnen standen keine Möglichkeiten für Mietzinsreduktionen zu.

Die dadurch entstandenen finanziellen Einbussen bei den städtisch geführten Kitas will der Gemeinderat über eine Anpassung des Betreuungsreglements ausgleichen.

Das Finanzinspektorat bezifferte diesen Betrag in seiner Berichterstattung über die Vorprüfung der Jahresrechnung 2020 auf 785’679 Franken. Die verwaltungsunabhängige Revisionsstelle BDO bestätigte dieses Defizit zuhanden des Stadtrates.

Der genau Betrag, der für die Jahre 2020 bis 2022 der Pandemie zuzuschreiben ist, wird nun detailliert geprüft.

Einlage aus dem allgemeinen Haushalt in Sepzialfinansierung Kitas

Das Verbot einer Defizitdeckung soll insofern gelockert werden, als dass Finanzhilfen, welche den privaten Trägerschaften zur Verfügung standen oder stehen, durch eine Einlage aus dem allgemeinen Haushalt in die Spezialfinanzierung Kitas ausgeglichen werden.

Die Möglichkeit soll befristet werden, da es sich nur um Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie handelt.

Mit der Teilrevision des Betreuungsreglements wird der effektive Umfang der Einlage noch nicht festgelegt.

Das Finanzinspektorat der Stadt Bern wird überprüfen, welche finanziellen Leistungen den Kitas Stadt Bern tatsächlich versagt blieben. Schliesslich wird das finanzkompetente Organ – voraussichtlich der Stadtrat – über die Höhe der Einlage bestimmen können.

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