Sechs Beschwerden gegen neue Spitalliste
Das Bundesverwaltungsgericht muss sich mit der neuen Spitalliste des Kantons Bern befassen. Sechs Beschwerden wurden eingereicht, wie die bernische Gesundheits- und Fürsorgedirektion mitteilte.

Einige Beschwerdeführer verlangen demnach, gewisse Behandlungen zusätzlich auf die Spitalliste zu setzen. Andere Beschwerden richten sich gegen die zeitliche Befristung oder weitere mit den Leistungsaufträgen verbundene Auflagen.
Die neue Spitalliste trat am Montag in Kraft. Die Beschwerden haben allerdings eine aufschiebende Wirkung. Die beschwerdeführenden Spitäler können umstrittene Leistungen also weiterhin abrechnen, sofern zuvor ein entsprechender Leistungsauftrag bestand. Über die Dauer des Verfahrens kann der Kanton keine Aussagen machen.
Der Regierungsrat erliess die neue Spitalliste für die akutsomatische Versorgung im Mai. Sie fällt restriktiver aus als ihre Vorgängerinnen. 34 Spitalstandorte sind auf der Liste, davon fünf ausserkantonale, sowie zwei Geburtshäuser.
Die Spitalliste bestimmt, welche stationären Leistungen die Kliniken über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen dürfen. Der Regierungsrat will mit der Liste nach eigenen Angaben dämpfend auf die Gesundheitskosten einwirken.
Dazu will er spezialisierte Behandlungen weiter konzentrieren. Spitäler, die in den vergangenen Jahren gewisse Eingriffe nicht oder nur selten durchführten, müssen auf einen Leistungsauftrag des Kantons für diese Operationen verzichten.
Die neue Spitalliste für die Psychiatrie ist für Herbst 2019 geplant, jene für die Rehabilitation im Frühjahr 2020.