Schulleiter dürfen Schüler und Lehrpersonen in Quarantäne schicken
Kommt es in einer Berner Schule zu einem Corona-Fall, sollen Schulleiterinnen und Schulleiter neu in Absprache mit dem Schulinspektorat Lehrpersonen, Schüler oder Klassen in Quarantäne schicken. Das Kantonsarztamt gibt ihnen diese Kompetenz, weil das kantonale Contact Tracing überlastet ist.

Kommt es in einer Berner Schule zu einem Corona-Fall, sollen Schulleiterinnen und Schulleiter neu in Absprache mit dem Schulinspektorat Lehrpersonen, Schüler oder Klassen in Quarantäne schicken. Das Kantonsarztamt gibt ihnen diese Kompetenz, weil das kantonale Contact Tracing überlastet ist.
Wie einem auf der Internetseite der kantonalen Bildungsdirektion veröffentlichten Schreiben zu entnehmen ist, will das Kantonsarztamt auf diese Weise Ansteckungsketten so rasch wie möglich unterbrechen. Ob eine Isolation oder eine Quarantäne angebracht ist, sollen die Schulleiterinnen und -leiter je nach Situation entscheiden.
Im Schreiben steht auch, dass erkrankte Schülerinnen und Schüler oder Lehrpersonen Kolleginnen und Kollegen, mit denen sie engen Kontakt hatten, gleich selber über ihre Corona-Ansteckung informieren sollen. Dies, damit diese Kontaktpersonen sofort in Quarantäne gehen.
Der Mediensprecher der bernischen Gesundheitsdirektion, Gundekar Giebel, sagte am Dienstagmorgen in einer Meldung des Regionaljournals Bern Freiburg Wallis von Radio SRF: «Es geht ja viel schneller, wenn diese Personen das gleich selber machen.»
Die kantonalen Contact Tracer werden allerdings positiv getestete Personen schon auch kontaktieren - einfach später als die Schulleiterinnen und Schulleiter. Personen, welche mit positiv getesteten Personen in engem Kontakt waren, erhalten dann vom Kantonsarztamt die offizielle Quarantäneanordnung. Die Massnahme gilt für die Volks-, Mittel- und Berufsschulen.