Ruhestandsrente für Berner Ex-Regierungsräte vor dem Aus

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    Bern,

    Wer aus dem Berner Regierungsrat ausscheidet, soll keine Ruhestandsrente mehr erhalten. Vielmehr soll er Anrecht auf eine befristete Gehaltsfortzahlung haben.

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    Dieser Meinung ist die Finanzkommission des Grossen Rates, wie sie am Dienstag mitteilte. Sie befürwortet einstimmig eine entsprechende Gesetzesänderung.

    Heute haben zurückgetretene oder abgewählte Regierungsmitglieder Anspruch auf eine Ruhestandsrente - unabhängig vom Alter zum Zeitpunkt des Ausscheidens. Die durch eine grossrätliche Motion angestossene Revisionsvorlage will das ändern.

    Neu soll es eine Gehaltsfortzahlung geben, die auf maximal drei Jahre befristet ist. Bezahlt werden soll 65 Prozent des ordentlichen Gehalts eines Regierungsmitglieds. Der Grosse Rat soll das Gesetz in nur einer Lesung verabschieden.

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