Neuer schulärztlicher Dienst per 2026

Gemeinde Wohlen bei Bern
Gemeinde Wohlen bei Bern

Bern,

Die Gemeinde Wohlen BE führt ab August 2026 ein Gutscheinmodell für den schulärztlichen Dienst ein. Grund ist der Mangel an verfügbaren Schulärzten.

Gemeindeverwaltung. (Symbolbild)
Gemeindeverwaltung. (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Wie die Gemeinde Wohlen BE informiert, wird der schulärztliche Dienst neu organisiert und die revidierte Verordnung über den schulärztlichen Dienst (SDV) tritt per 1. August 2026 in Kraft. Bisher war der schulärztliche Dienst so organisiert, dass pro Gemeinde mindestens ein Schularzt die vorgeschriebenen Untersuchungen im 2. Kindergartenjahr, in der 4. und 8. Klasse durchgeführt hat.

Da jedoch immer mehr Gemeinden keinen Schularzt mehr verpflichten konnten, mussten neue Lösungen gesucht werden. Auch in Wohlen hat es mittlerweile keine Schulärzte mehr.

Der Gemeinderat hat sich für das Gutscheinmodell entschieden und einen Nachkredit von 11'000 Franken gesprochen. Mit dem Gutscheinmodell können schulärztliche Leistungen auch durch Ärzte ausserhalb eines direkten Organisationsverhältnisses erbracht werden.

Dabei ist sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen gemäss SDV eingehalten werden, die fachliche Qualifikation der Leistungserbringenden gegeben ist und die Leistungen in das Gesamtsystem des schulärztlichen Dienstes eingebettet sind. Die Schulbehörde bleibt für die Organisation und Steuerung verantwortlich.

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