Mühleberg veranlasst Fahrverbot in der Müliholzstrasse
Wie die Gemeinde Mühleberg mitteilt, gilt vom 17. April 2023 bis 12. Mai 2023 auf der Autobahnüberquerung Müliholzstrasse wegen Arbeiten ein Fahrverbot.

Die Bauverwaltung Mühleberg verfügt gestützt auf Artikel drei Absatz zwei des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr, sowie Artikel 44 Absatz eins der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), sowie Anhang eins OgV der Gemeinde Mühleberg, über Verkehrsbeschränkungen in Verbindung mit einer Baustelle.
Auf der Autobahnüberquerung Müliholzstrasse wird ab Montag, 17. April, 8 Uhr bis Freitag, 12. Mai 2023, 17 Uhr ein allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen veranlasst.
Eine Umleitung erfolgt ab der Steinrieselstrasse via Brandstrasse, Schützenweg nach Marfeldingen. Bewohner werden gebeten die örtliche Signalisation zu beachten.
Die Arbeiten sind unter Vorbehalt der Witterungseinflüsse geplant, etwaige Verschiebungen werden im Bauperimeter mittels Aushangs kommuniziert.
Rechtliche Mittel gegen die Anordnung
Einer allfälligen Beschwerde wird gestützt auf Artikel 68 Absatz zwei des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG) die aufschiebende Wirkung entzogen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 63 Absatz eins und Artikel 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern Mittelland erhoben werden.
Der Entzug der aufschiebenden Wirkung kann gemäss Artikel 68 Absatz drei in Verbindung mit Artikel 67 VRPG innert derselben Frist beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland angefochten werden, wenn er einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil bewirken kann.
Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, insbesondere die angefochtene Verfügung, sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.