Die Berner Regierung schickt eine Teilrevision des Hochschulgesetzes in die Vernehmlassung. Im Kern der Vorlage steht das Anliegen, der Universität, der Fachhochschule und der Pädagogischen Hochschule (PH) im Personalbereich mehr Autonomie zuzugestehen.
Kantonsregierung
Die Berner Kantonsregierung. - Keystone

Im Finanzbereich haben die Bildungsinstitutionen bereits heute eine grosse Autonomie, wie der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt. Dies habe sich für die Hochschulen und auch für den Kanton Bern bewährt.

Nun sollen die Hochschulen auch beim Personal freiere Hand bekommen. Am Grundsatz der öffentlich-rechtlichen Anstellung soll indessen nicht gerüttelt werden.

Allerdings gebe es auch Teile des Personalrechts, bei dem sich Hochschulen deutlich von der öffentlichen Verwaltung unterscheiden, steht in der Mitteilung. An den Hochschulen arbeiten zum Beispiel Personen in Forschungsprojekten, die mit Drittmitteln finanziert werden. Auch bei der Arbeitszeiterfassung und bei der Aufteilung des Jahres in Semester und Ähnlichem gibt es Unterschiede.

In solchen Fragen sollen die Hochschulen nun mehr Spielraum erhalten. Der Regierungsrat schlägt daher vor, die betroffenen Gesetze in diesem Sinn zu revidieren. Die Vernehmlassung dauert bis am 7. Juli 2020.

Ebenfalls bewährt hat sich laut Regierungsrat das Institut Vorschulstufe und Primarstufe der NMS Bern (IVP NMS) zur Ausbildung von Lehrpersonen für die Primarstufe im Kanton Bern. Im Jahr 2015 ist das Bundesgesetz über die Förderung und Koordination der Hochschulen in Kraft getreten.

Deshalb ist es nun möglich, dass dieses bisher an die PH Bern angegliederte private Institut durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat akkreditiert werden kann. Dies als eigenständiges Hochschulinstitut der NMS Bern unter Aufsicht des Kantons.

Die vorgeschlagene Revision des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule schafft dafür auf kantonaler Ebene die rechtlichen Voraussetzungen.

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