Maximal 5 Personen an Demos, Unterschriftensammeln wieder erlaubt
Die Berner Regierung hat die kantonalen Covid-Massnahmen den Vorgaben des Bundesrates angepasst. Kundgebungen werden demnach auf maximal fünf Personen beschränkt. Hingegen sind Unterschriftensammlungen für kantonale und kommunale Vorlagen wieder erlaubt.

Mit der Zulassung von Unterschriftensammlungen wird auch der damit verbundene Fristenstillstand wieder aufgehoben, teilte der Kanton Bern am Mittwoch mit. Ende Dezember hatte die Berner Regierung das Unterschriftensammeln verboten und die entsprechenden Fristen eingefroren. Auf eidgenössischer Ebene blieb das Sammeln erlaubt.
Angesicht der unterschiedlichen Behandlung eidgenössischer und kantonaler beziehungsweise kommunaler Vorlagen hob die Berner Regierung das Verbot wieder auf.
Gleichzeitig senkte sie die maximale Teilnehmerzahl an Kundgebungen von 15 auf fünf. Demos mit mehr als fünf Teilnehmende könnten auch nicht bewilligt werden, schreibt der Kanton und verweist auf das bundesrätliche Verbot von Menschenansammlungen über fünf Personen im öffentlichen Raum.
Eine weitere Änderung betrifft den Strafvollzug. Dort gilt wie im Frühling 2020 erneut ein Besuchsverbot. Davon befreit sind Anwältinnen und Anwälte sowie in Ausnahmefällen Behördenvertreter und Seelsorgende. Im Weiteren werden alle Urlaube der Insassinnen und Insassen gestrichen.
Zudem muss in allen Innenräumen eine Maske getragen werden. Neueintretende Häftlinge müssen zunächst in Quarantäne, bis bei ihnen eine Covid-Erkrankung ausgeschlossen werden kann. Mit den Massnahmen solle das Einschleppen und Ausbreiten des Coronavirus innerhalb der Gefängnisse weitmöglichst eingedämmt werden, heisst es.
Die Berner Regierung hat zudem die Gültigkeitsdauer der kantonalen Covid-Verordnung bundeskonform bis zum 28. Februar verlängert.