Keine Regenbogen-Fussgängerstreifen in Bern
Das Wichtigste in Kürze
- Um ein Zeichen für Diversität zu setzen, wollen zwei Stadträte Regenbogen-Zebrastreifen.
- Dies wird es in Bern aber nicht geben.
- Fussgängerstreifen dürfen laut dem Gesetz nur gelb oder allenfalls weiss sein.
Die Stadt Bern erhält keine Fussgängerstreifen in Regenbogenfarben. Das sei aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich. So schreibt der Gemeinderat in seiner am Montag publizierten Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss.
Die Stadträte Manuel C. Widmer und Marcel Wüthrich (Grüne Freie Liste) möchten, dass geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in Bern besser sichtbar ist. In ihrem Postulat regen sie deshalb an, einige «Fussgänger:innenstreifen» in Regenbogenfarben aufzumalen oder bestehende Zebrastreifen zu ersetzen.
Der Gemeinderat beteuert, er würde die Aktion gerne unterstützen. Doch für die Gestaltung von Zebrastreifen auf öffentlichen Verkehrswegen sei die Strassenverkehrsgesetzgebung des Bundes massgebend. Es gebe kaum Spielraum, um davon abzuweichen.
Fussgängerstreifen dürfen nur gelb oder weiss sein
So gebe die Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 vor, dass Fussgängerstreifen durch aneinandergereihte Balken in gelber – auf Pflästerung allenfalls weisser – Farbe zu kennzeichnen seien. Hinzu kämen strenge Vorschriften bezüglich Rutschfestigkeit der am Boden aufgebrachten Markierungen, insbesondere bei Nässe.